Ich frag mich nur wenn man eine schriftliche Bestätigung hat das man das Gerät betreiben darf dann frag ich mich warum man in dem Fall nicht drauf besteht den Sky1 Sender frei zu schalten. Man zahlt ja letztlich dafür und kann ihn nicht sehen.
da musst die leute fragen, die die bestätigung haben. aber ich bin sicher, dass sowas dann auch unter das stichwort fällt: der gesamtcharaker des paketes bleibt erhalten, wenn 1 sender nicht geht. und wer es sehen will, bekommt ja sicher gerne kostenfrei die innovative hardware. käme halt dann wieder auf eine klage an wie immer. nur sind die leute eben zufrieden, dass die wichtigen sender mit oscam laufen.