Die Rundfunkgebühren-Pflicht für internetfähige Computer ist nicht unverhältnismäßig und damit rechtmäßig. Das stellte das Bundesverfassungsgericht klar. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die
"Das Bundesverfassungsgericht betont in diesem Beschluss die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als herausragendes Rechtsgut", erklärte der SWR-Justitiar Hermann Eicher, der in der ARD federführend für das Gebührenrecht zuständig ist.
Verschlüsselungsmodellen, die von Kritikern des neuen
Dieser Beschluss bestätigt nach Auffassung von Eicher den Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeitgemäß fortzuentwickeln. Er enthalte auch für die vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängige Klage gegen den neuen
Damit dürfte der Streit um eine Ausweitung der Rundfunkgebühren auf die so genannten neuartigen Rundfunkempfänger formal beendet sein. Zu diesen Geräten gehören quasi alle Systeme, mit denen Inhalte aus dem Internet abgerufen und angesehen werden können, wie PCs, Notebooks, Tablets aber auch Smartphones.
Mit der Umstellung der früheren Gebührenmodelle wurde auf die zunehmende Bedeutung solcher Geräte reagiert. Denn in immer mehr Haushalten - insbesondere in der jüngeren Altersgruppe - findet sich kein
Quelle: winfuture.de
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wurde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. "Das Bundesverfassungsgericht betont in diesem Beschluss die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als herausragendes Rechtsgut", erklärte der SWR-Justitiar Hermann Eicher, der in der ARD federführend für das Gebührenrecht zuständig ist.
Verschlüsselungsmodellen, die von Kritikern des neuen
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immer wieder als Alternative zur Beitragspflicht ins Spiel gebracht werden, erteilte das Bundesverfassungsgericht eine klare Absage und erklärt sie für nicht vereinbar mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. ARD und
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können also nicht zu einer Art Pay-TV umgebaut werden, weil dies ihrer grundsätzlichen Bedeutung widerspräche. Dieser Beschluss bestätigt nach Auffassung von Eicher den Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeitgemäß fortzuentwickeln. Er enthalte auch für die vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängige Klage gegen den neuen
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wertvolle weitere Hinweise. Damit dürfte der Streit um eine Ausweitung der Rundfunkgebühren auf die so genannten neuartigen Rundfunkempfänger formal beendet sein. Zu diesen Geräten gehören quasi alle Systeme, mit denen Inhalte aus dem Internet abgerufen und angesehen werden können, wie PCs, Notebooks, Tablets aber auch Smartphones.
Mit der Umstellung der früheren Gebührenmodelle wurde auf die zunehmende Bedeutung solcher Geräte reagiert. Denn in immer mehr Haushalten - insbesondere in der jüngeren Altersgruppe - findet sich kein
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mehr, weil die entsprechenden Inhalte über Internet-Angebote wie YouTube oder die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender abgerufen werden.
Quelle: winfuture.de