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PC & Internet Verfassungsgericht: Rundfunkgebühr für PCs ist o.k.

Die Rundfunkgebühren-Pflicht für internetfähige Computer ist nicht unverhältnismäßig und damit rechtmäßig. Das stellte das Bundesverfassungsgericht klar. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die
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wurde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.

"Das Bundesverfassungsgericht betont in diesem Beschluss die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als herausragendes Rechtsgut", erklärte der SWR-Justitiar Hermann Eicher, der in der ARD federführend für das Gebührenrecht zuständig ist.

Verschlüsselungsmodellen, die von Kritikern des neuen
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immer wieder als Alternative zur Beitragspflicht ins Spiel gebracht werden, erteilte das Bundesverfassungsgericht eine klare Absage und erklärt sie für nicht vereinbar mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. ARD und
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können also nicht zu einer Art Pay-TV umgebaut werden, weil dies ihrer grundsätzlichen Bedeutung widerspräche.

Dieser Beschluss bestätigt nach Auffassung von Eicher den Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeitgemäß fortzuentwickeln. Er enthalte auch für die vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängige Klage gegen den neuen
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wertvolle weitere Hinweise.

Damit dürfte der Streit um eine Ausweitung der Rundfunkgebühren auf die so genannten neuartigen Rundfunkempfänger formal beendet sein. Zu diesen Geräten gehören quasi alle Systeme, mit denen Inhalte aus dem Internet abgerufen und angesehen werden können, wie PCs, Notebooks, Tablets aber auch Smartphones.

Mit der Umstellung der früheren Gebührenmodelle wurde auf die zunehmende Bedeutung solcher Geräte reagiert. Denn in immer mehr Haushalten - insbesondere in der jüngeren Altersgruppe - findet sich kein
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mehr, weil die entsprechenden Inhalte über Internet-Angebote wie YouTube oder die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender abgerufen werden.
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Quelle: winfuture.de
 
AW: Verfassungsgericht: Rundfunkgebühr für PCs ist o.k.

das Urteil ist mehr als lächerlich weil ab 01.01.2013 gibts keine Rundfunkgebür mehr ab da ist die
Haushaltsabgabe da und jeder Haushalt zahlt egal ob ein TV da ist oder nicht oder ob ein PC da ist
oder nicht.

zitat:

Neue GEZ-Gebühr ab 2013

Eine auf den Weg gebrachte Reform wird die alte GEZ-Gebühr abschaffen. Ab 2013 wird der Rundfunkgebühr durch die Rundfunkbeitrag abgelöst. Erwerbstätige müssen pro Wohnung einen Einheitsbetrag bezahlen. Dabei ist es egal, wie viele Personen in einem Haushalt leben und wie hoch die Anzahl der Rundfunkgeräte ist. Dabei eingeschlossen sind demnach auch Fernseher, Radiogeräte und Computer. Es wird also nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden. Alle nicht befreiten Haushalte, also auch Wohngemeinschaften, Familien oder Alleinstehende müssen demnach 17,98 Euro pro Monat zahlen.

den ganzen Text lesen...
 
AW: Verfassungsgericht: Rundfunkgebühr für PCs ist o.k.

Beschwerden dagegen hat das Bundeverfassungsgericht gleich mit abgewickelt, damit wir alle glücklich sind:

"Bei der Haushaltsabgebe handele es sich um eine Steuer und keine Gebühr."

Steuer:
Ist eine Geldleistung, die ohne besondere Gegenleistung (für eine besondere Leistung) erhoben wird. Sie ist grundsätzlich allen auferlegt. Sie wird vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Länder und Gemeinden, sowie der ev. und kath. Kirche) festgesetzt und dient der Erzielung von Einnahmen.

Gebühr:
Gebühren hingegen werden als Entgelt für beanspruchte besondere Leistungen oder Einrichtungen der Verwaltung erhoben (z.B. Passgebühr, Müllgebühr, Führerscheingebühr). Und betrifft immer nur einen bestimmten Personenkreis.

Wie bitte soll ich das verstehen:

"..ohne besondere Gegenleistung (für eine besondere Leistung)..."


Die spinnen, die Deutschen..........Gerichte


Gruß

fisher
 
AW: Verfassungsgericht: Rundfunkgebühr für PCs ist o.k.

Hi!


habt ihr irgendwann erlebt dass Bundeverfassungsgericht fürs Volk entschieden hat wenn es ums Geld ginge?????? Ja, einmal damals die Pendler pauschale dann die zurück bezahlt haben aber das war eine Ausnahme. Naja egal ob es Gema heisst oder Gez ist, solange das BFG da mit macht solange werden wir ja blättern müssen und in der Zukunft sehe da keine grosse änderungen ehe verschlechterung für das Volk...
 
AW: Verfassungsgericht: Rundfunkgebühr für PCs ist o.k.

Wir sollten allerdings nicht vergessen, dass hier der Antrag eines einzigen Rechtsanwaltes abgelehnt wurde....das geht ja noch leichter ;)

Ach: Grüße an den Josef soll ich noch ausrichten....von meiner Katze, die schon wieder Deinen Avatar gesehen hat :DDD
 
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