Die Verbraucherzentrale Bayern hatte sich bereits im vergangenen Jahr mit dem Pay-TV-Anbieter Sky vor Gericht über hohe Hotline-Kosten gestritten und gewonnen. Nun versucht Sky mit einem dreisten Trick, Kunden zum Anruf bei einer kostenpflichtigen Hotline zu bewegen - daher mahnt die Verbraucherzentrale Sky erneut ab.
Streit um die anfallenden Kosten beim Anruf einer Service-Hotline gibt es seit Jahren. Der Gesetzgeber hat entsprechend reagiert und eine Deckelung der Kosten für Kunden festgesetzt. Im Falle vom Fernsehsender Sky war diese aber nach Meinung der Verbraucherzentrale in Bayern noch immer zu hoch, das Landgericht München I hatte dem im Sommer vergangenen Jahres auch zugestimmt und Sky die hohen Preise für Kunden-Hotlines untersagt.
Wer Probleme als Sky-Kunde hat, kann die Telefon-Hotline nutzen - doch Verbraucherschützer kritisieren die hohen Kosten
Pauschale Kosten
Damals hatte Sky seine Hotline unter der kostenpflichtigen Rufnummer mit der Vorwahl 01806 angeboten. Dabei waren Kosten von pauschal 0,20 Euro je Anruf aus dem deutschen Festnetz und 0,60 Euro je Anruf aus dem Mobilfunknetz angefallen.
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Das ist aber leider nicht das Ende der Geschichte. Wie die Verbraucherzentrale Bayern mitgeteilt hat, bedient sich Sky jetzt einem "Trick", und verführt Kunden zum Anrufen bei der kostenpflichtigen Hotline.
Dabei geht es um ein Schreiben, das Sky derzeit an Kunden herausschickt, die ihr Abonnement beim Pay-TV-Sender gekündigt haben. Darin bittet Sky um Rückruf, um mit den Kunden Details zur Abwicklung des Vertrags zu besprechen. Dann wird eine gebührenfreie 0800-Hotline genannt, an die man sich wenden soll.
Kosten nicht genannt
Ruft man diese Nummer aber an, wird man an eine 01806-Nummer verwiesen. "Die Telefonnummer hätte sich geändert, lautet die Nachricht auf der Mailbox," so die Verbraucherzentrale. "Dass diese neue Rufnummer jedoch Kosten verursacht, erfährt der Kunde nicht."
Daher hat die Verbraucherzentrale Bayern Sky nun abgemahnt. "Wir halten das Vorgehen für rechtswidrig", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Sky erweckt bei seinen Kunden den Eindruck, sie könnten über eine kostenfreie Rufnummer Kontakt aufnehmen."
Der Trick mit der kostenpflichtigen Nummer geht aber noch weiter:
Auffällig sei es laut den Verbraucherschützern, dass der Verweis auf die 01806-Nummer nicht erfolgt, wenn die anrufende Nummer keinem Kunden zugeordnet werden kann. "Diese Masche scheint ganz speziell Anrufer zu betreffen, die bei Sky als Kundenkontakt hinterlegt sind", so die Rechtsexpertin. Ihrer Auffassung nach ist nach dem Urteil des Landgerichts München I aus dem vergangenen Jahr die kostenpflichtige 01806-Kundenservicenummer in dieser Form ohnehin nicht zulässig. Sky hat zwar Berufung eingelegt, es gibt aber noch kein neues Urteil.
Quelle; winfuture
Verbraucherzentrale mahnt Sky aufgrund versteckter Kostenfalle bei der Kundenhotline ab
Solltet ihr mit eurem Abonnement beim Pay-TV-Sender Sky unzufrieden sein und vorhaben, dieses zu kündigen, so solltet ihr euch der nachfolgenden Warnung vom Verbraucherschutz (VZ) Bayern bewusst sein: der VZ hat das Unternehmen gerade erst abmahnen müssen, da jenes auf (nach Ansicht des VZ) rechtswidrige Art und Weise dafür sorge, dass Kunden von Sky in eine Kostenfalle geleitet werden.
Die „Masche“ soll dabei wie folgt ablaufen: Kunden, die ihr Abo gekündigt haben, erhielten in der vergangenen Zeit im Anschluss ein Schreiben des Unternehmens, in welchem darum gebeten wird, zur vollständigen Abwicklung der Vertragskündigung eine kostenfreie 0800-Kundenhotline anzurufen. Was die geprellten Anrufer nicht wussten und ihnen auch während des Telefonats nicht mitgeteilt wurde ist, dass sie dabei auf eine kostenpflichtige 01806-Telefonnummer umgeleitet worden sind. Die fadenscheinige Begründung für die andere Nummer im Display sei eine „geänderte Telefonnummer des Kundenservice“.
Besonders auffällig sei dabei, dass der Verweis auf die 01806-Nummer nicht erfolgt, wenn die anrufende Nummer keinem Kunden zugeordnet werden kann. Es scheint, als sollen hiermit ganz gezielt Anrufer in die Falle gehen, die bei Sky als Kunden vermerkt sind. Die genannte 01806-Nummer sei sowieso schon durch die Verbraucherzentrale als „nicht zulässig“ erstritten worden, wogegen Sky allerdings in Berufung gegangen war.
Quelle; caschy
Streit um die anfallenden Kosten beim Anruf einer Service-Hotline gibt es seit Jahren. Der Gesetzgeber hat entsprechend reagiert und eine Deckelung der Kosten für Kunden festgesetzt. Im Falle vom Fernsehsender Sky war diese aber nach Meinung der Verbraucherzentrale in Bayern noch immer zu hoch, das Landgericht München I hatte dem im Sommer vergangenen Jahres auch zugestimmt und Sky die hohen Preise für Kunden-Hotlines untersagt.
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Wer Probleme als Sky-Kunde hat, kann die Telefon-Hotline nutzen - doch Verbraucherschützer kritisieren die hohen Kosten
Pauschale Kosten
Damals hatte Sky seine Hotline unter der kostenpflichtigen Rufnummer mit der Vorwahl 01806 angeboten. Dabei waren Kosten von pauschal 0,20 Euro je Anruf aus dem deutschen Festnetz und 0,60 Euro je Anruf aus dem Mobilfunknetz angefallen.
Jetzt zur Bezahl-Telefon-Hotline per Trick?
Das ist aber leider nicht das Ende der Geschichte. Wie die Verbraucherzentrale Bayern mitgeteilt hat, bedient sich Sky jetzt einem "Trick", und verführt Kunden zum Anrufen bei der kostenpflichtigen Hotline.
Dabei geht es um ein Schreiben, das Sky derzeit an Kunden herausschickt, die ihr Abonnement beim Pay-TV-Sender gekündigt haben. Darin bittet Sky um Rückruf, um mit den Kunden Details zur Abwicklung des Vertrags zu besprechen. Dann wird eine gebührenfreie 0800-Hotline genannt, an die man sich wenden soll.
Kosten nicht genannt
Ruft man diese Nummer aber an, wird man an eine 01806-Nummer verwiesen. "Die Telefonnummer hätte sich geändert, lautet die Nachricht auf der Mailbox," so die Verbraucherzentrale. "Dass diese neue Rufnummer jedoch Kosten verursacht, erfährt der Kunde nicht."
Daher hat die Verbraucherzentrale Bayern Sky nun abgemahnt. "Wir halten das Vorgehen für rechtswidrig", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Sky erweckt bei seinen Kunden den Eindruck, sie könnten über eine kostenfreie Rufnummer Kontakt aufnehmen."
Der Trick mit der kostenpflichtigen Nummer geht aber noch weiter:
Auffällig sei es laut den Verbraucherschützern, dass der Verweis auf die 01806-Nummer nicht erfolgt, wenn die anrufende Nummer keinem Kunden zugeordnet werden kann. "Diese Masche scheint ganz speziell Anrufer zu betreffen, die bei Sky als Kundenkontakt hinterlegt sind", so die Rechtsexpertin. Ihrer Auffassung nach ist nach dem Urteil des Landgerichts München I aus dem vergangenen Jahr die kostenpflichtige 01806-Kundenservicenummer in dieser Form ohnehin nicht zulässig. Sky hat zwar Berufung eingelegt, es gibt aber noch kein neues Urteil.
Quelle; winfuture
Verbraucherzentrale mahnt Sky aufgrund versteckter Kostenfalle bei der Kundenhotline ab
Solltet ihr mit eurem Abonnement beim Pay-TV-Sender Sky unzufrieden sein und vorhaben, dieses zu kündigen, so solltet ihr euch der nachfolgenden Warnung vom Verbraucherschutz (VZ) Bayern bewusst sein: der VZ hat das Unternehmen gerade erst abmahnen müssen, da jenes auf (nach Ansicht des VZ) rechtswidrige Art und Weise dafür sorge, dass Kunden von Sky in eine Kostenfalle geleitet werden.
Die „Masche“ soll dabei wie folgt ablaufen: Kunden, die ihr Abo gekündigt haben, erhielten in der vergangenen Zeit im Anschluss ein Schreiben des Unternehmens, in welchem darum gebeten wird, zur vollständigen Abwicklung der Vertragskündigung eine kostenfreie 0800-Kundenhotline anzurufen. Was die geprellten Anrufer nicht wussten und ihnen auch während des Telefonats nicht mitgeteilt wurde ist, dass sie dabei auf eine kostenpflichtige 01806-Telefonnummer umgeleitet worden sind. Die fadenscheinige Begründung für die andere Nummer im Display sei eine „geänderte Telefonnummer des Kundenservice“.
„Wir halten das Vorgehen für rechtswidrig. Sky erweckt bei seinen Kunden den Eindruck, sie könnten über eine kostenfreie Rufnummer Kontakt aufnehmen.“ – Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern
Besonders auffällig sei dabei, dass der Verweis auf die 01806-Nummer nicht erfolgt, wenn die anrufende Nummer keinem Kunden zugeordnet werden kann. Es scheint, als sollen hiermit ganz gezielt Anrufer in die Falle gehen, die bei Sky als Kunden vermerkt sind. Die genannte 01806-Nummer sei sowieso schon durch die Verbraucherzentrale als „nicht zulässig“ erstritten worden, wogegen Sky allerdings in Berufung gegangen war.
Quelle; caschy