Ein US-Bundesbezirksgericht hat entschieden, dass Inhaber legal erworbener Musikdateien zwar deren Eigentümer sind, online weiterverkaufen dürfen sie diese Dateien aber trotzdem nicht. ReDigi, eine Handelsplattform für Musikdateien aus zweiter Hand, hat damit in erster Instanz gegen Capitol Records (EMI) den Kürzeren gezogen. Sollte das Urteil (Capitol Records vs ReDigi, 1:12-cv-00095, Southern District of New York) rechtskräftig werden, muss ReDigi zusperren.
ReDigi möchte das Online-Äquivalent zu einem Laden für gebrauchte Tonträger sein: Wer eine legal erworbene Datei nicht mehr nutzen möchte, kann sie bei ReDigi feilbieten. Dazu muss die Datei auf einen ReDigi-Server übertragen und lokal gelöscht werden. Spezielle Software stellt sicher, dass die Datei auch tatsächlich vom Datenträger des Nutzers sowie den damit synchronisierten Datenträgern entfernt wird. Zudem analysiert ReDigi die Datei und will dabei erkennen, ob die Datei auch tatsächlich als Datei gekauft und nicht etwa von einer CD kopiert wurde.
So wollte ReDigi eine legale Plattform zum Handel gebrauchter Musikdateien anbieten. Bargeld gibt es beim Weiterverkauf auf ReDigi übrigens nicht. Der Anbieter erhält 40 Prozent des Verkaufserlöses in Form von Punkten, die er zum Erwerb anderer Gebrauchtmusik auf ReDigi einsetzen kann. Den Plattenlabel gefällt ReDigi gar nicht. Capitol Records klagte, der Branchenverband RIAA unterstützte das. Den Antrag auf einstweilige Verfügung zur sofortigen Einstellung des Handels hatte der Richter noch abgelehnt, doch im Hauptverfahren entschied er für die Plattenlabel. ReDigi wurde der Urheberrechtsverletzung sowie der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung durch die ReDigi-Nutzer schuldig befunden.
Denn nach Ansicht des Richters ist der feilbietende Nutzer zwar Eigentümer des Werkstücks, was für sich schon eine Feststellung mit Neuigkeitswert ist. Bei der Übertragung auf die ReDigi-Server wird aber nicht die Originaldatei übertragen, sondern eine Reproduktion vorgenommen. Und dieser Kopiervorgang sei illegal.
Sollte das Urteil bestätigt werden, könnte das auch Anbieter von Online-Musikspeichern wie Google Music in Gefahr bringen. Denn auch dort wird eine Kopie abgelegt, und beim späteren Streamen oder Herunterladen erfolgt eine weitere Reproduktion. Selbst private RAID-Systeme oder die Übertragung einer Datei vom Computer auf einen MP3-Player sind im Lichte der Entscheidung womöglich illegal. Dagegen schützt im privaten Bereich höchstens das im amerikanischen Recht verankerte Fair-Use-Prinzip. Da ReDigi von dem Geschäft zwischen Anbieter und Käufer profitiert hat, der Richter das Fair-Use-Argument hier nicht gelten lassen. Der Käufer einer Musikdatei habe lediglich das Recht, seinen Datenträger (Festplatte) als Ganzes zu verkaufen, mitsamt der darauf gespeicherten Musik.
Wie viel ReDigi nun zahlen soll, ist noch offen. Der Richter hat die Prozessparteien um Vorschläge für die weitere Vorgehensweise ersucht. Capitol Records fordert für jede einschlägige, kopierte Datei den gesetzlichen Maximalbetrag von 150.000 US-Dollar (etwa 117.000 Euro).
heise.de
ReDigi möchte das Online-Äquivalent zu einem Laden für gebrauchte Tonträger sein: Wer eine legal erworbene Datei nicht mehr nutzen möchte, kann sie bei ReDigi feilbieten. Dazu muss die Datei auf einen ReDigi-Server übertragen und lokal gelöscht werden. Spezielle Software stellt sicher, dass die Datei auch tatsächlich vom Datenträger des Nutzers sowie den damit synchronisierten Datenträgern entfernt wird. Zudem analysiert ReDigi die Datei und will dabei erkennen, ob die Datei auch tatsächlich als Datei gekauft und nicht etwa von einer CD kopiert wurde.
So wollte ReDigi eine legale Plattform zum Handel gebrauchter Musikdateien anbieten. Bargeld gibt es beim Weiterverkauf auf ReDigi übrigens nicht. Der Anbieter erhält 40 Prozent des Verkaufserlöses in Form von Punkten, die er zum Erwerb anderer Gebrauchtmusik auf ReDigi einsetzen kann. Den Plattenlabel gefällt ReDigi gar nicht. Capitol Records klagte, der Branchenverband RIAA unterstützte das. Den Antrag auf einstweilige Verfügung zur sofortigen Einstellung des Handels hatte der Richter noch abgelehnt, doch im Hauptverfahren entschied er für die Plattenlabel. ReDigi wurde der Urheberrechtsverletzung sowie der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung durch die ReDigi-Nutzer schuldig befunden.
Denn nach Ansicht des Richters ist der feilbietende Nutzer zwar Eigentümer des Werkstücks, was für sich schon eine Feststellung mit Neuigkeitswert ist. Bei der Übertragung auf die ReDigi-Server wird aber nicht die Originaldatei übertragen, sondern eine Reproduktion vorgenommen. Und dieser Kopiervorgang sei illegal.
Sollte das Urteil bestätigt werden, könnte das auch Anbieter von Online-Musikspeichern wie Google Music in Gefahr bringen. Denn auch dort wird eine Kopie abgelegt, und beim späteren Streamen oder Herunterladen erfolgt eine weitere Reproduktion. Selbst private RAID-Systeme oder die Übertragung einer Datei vom Computer auf einen MP3-Player sind im Lichte der Entscheidung womöglich illegal. Dagegen schützt im privaten Bereich höchstens das im amerikanischen Recht verankerte Fair-Use-Prinzip. Da ReDigi von dem Geschäft zwischen Anbieter und Käufer profitiert hat, der Richter das Fair-Use-Argument hier nicht gelten lassen. Der Käufer einer Musikdatei habe lediglich das Recht, seinen Datenträger (Festplatte) als Ganzes zu verkaufen, mitsamt der darauf gespeicherten Musik.
Wie viel ReDigi nun zahlen soll, ist noch offen. Der Richter hat die Prozessparteien um Vorschläge für die weitere Vorgehensweise ersucht. Capitol Records fordert für jede einschlägige, kopierte Datei den gesetzlichen Maximalbetrag von 150.000 US-Dollar (etwa 117.000 Euro).
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