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Urteil ZDF-Staatsvertrag ist teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat im Streit um den ZDF-Staatsvertrag ein Urteil gesprochen. Demnach ist der ZDF-Staatsvertrag in großen Teilen verfassungswidrig. Im Verwaltungs- und Fernsehrat muss der Anteil von Politikern nun reduziert werden.

Wie groß darf der Einfluss der Politik auf das öffentlich-rechtliche Fernsehen sein? Eine Antwort auf diese wichtige Frage hatten die Richter des Bundesverfassungsgerichts zu finden. Am Dienstag wurde in Karlsruhe nun das Urteil verkündet und es dürfte den Klägern gefallen. Wesentliche Teile des ZDF-Staatsvertrages sind nämlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte das Gericht, das den Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF in diesem Zusammenhang deutlich einschränkte. Das ist wohl die wichtigste Botschaft, die vom Urteil der Karlsruher Richter am Vormittag ausgeht.

Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Verfassungsgerichts, wurde in der Urteilsbegründung dann auch recht deutlich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk "darf nicht zum Staatsfunk werden", sagte Kirchhof mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der Medien. Das Urteil ist also auch als Misstrauensvotum gegenüber der Politik zu werten, die in der Vergangenheit immer wieder versuchte, ihren Einfluss geltend zu machen. Um genau diesen Einfluss zu reduzieren, muss der Anteil von Politikern und "staatsnahen Personen" von 44 Prozent in den Gremien nun auf ein Drittel reduziert werden, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag.

Nun drängt die Zeit in den Landesparlamenten: Gemäß des Urteils müssen sich die Bundesländer bis spätestens 30. Juni 2015 um eine verfassungsgemäße Neuregelung kümmern. Darüber hinaus dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates "keinen bestimmenden Einfluss" mehr ausüben. Zuvor hatten die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg gegen die Besetzung des ZDF-Verwaltungsrates geklagt. Vorausgegangen war der Streit um die Causa Brender.

Eine CDU-nahe Mehrheit unter dem damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch hatte im Verwaltungsrat vor fünf Jahren eine Vertragsverlängerung des ehemaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender verhindert - obwohl sich der damalige Intendant Markus Schächter ausdrücklich für Brender ausgesprochen hatte. Brender war bei der Urteilsverkündigung in Karlsruhe anwesend, auch wenn ihn der Richterspruch inzwischen persönlich nicht mehr betrifft. Das Urteil dürfte ihn dennoch zufriedenstellen. "Die Unabhängigkeit des Senders wird von der Politik durch die Besetzung der Aufsichtsgremien beschnitten, zumindest beim ZDF", sagte Brender bereits vor zwei Jahren gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de.

Quelle: dwdl
 
AW: Urteil ZDF-Staatsvertrag ist teilweise verfassungswidrig

Und wer bezahlt den Gang vors Bundesverfassungsgericht?

Richtig....der Zwangsgebührenzahler....ich bin begeistert.

Gruß

Fisher
 
Klagen gegen ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich

25.03.2014

Karlsruhe (dpa) - Die Verfassungsklagen gegen zu viel staatlichen Einfluss auf das ZDF haben überwiegend Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Dienstag mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig.

Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten in Karlsruhe gegen Regelungen des ZDF-Staatsvertrags geklagt. Sie sind der Ansicht, dass die Vertreter von Staat und Parteien zu viel Einfluss in den Gremien des Senders haben.

Anlass war der Streit um den früheren ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. 2009 hatten CDU-nahe Verwaltungsräte Brenders Vertrag nicht verlängert, obwohl sich der Intendant dafür ausgesprochen hatte.

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Quelle: internetcologne.de
 
ZDF-Intendant: Urteil macht uns unabhängiger

Das Bundesverfassungsgericht hat den Staatsvertrag des ZDF teilweise als verfassungswidrig bewertet und den Einfluss der Politik beschränkt. Intendant Thomas Bellut findet das Urteil gut, es stärke die Unabhängigkeit des ZDF.

ZDF-Intendant Thomas Bellut hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum politischen Einfluss auf den Sender positiv bewertet. "Die Entscheidung stärkt die Unabhängigkeit des ZDF im Interesse der Bürgerinnen und Bürger", teilte er am Dienstag mit. Das Gericht habe die Aufsicht durch gesellschaftliche Gruppen gestärkt. Die Auswahl der Vertreter von Gruppen muss nach Ansicht des ZDF angesichts rascher gesellschaftlicher Veränderungen stetig und transparent geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF beschränkt. Bellut sagte den Ländern für die Neuregelung eine konstruktive Begleitung zu.

Der ZDF-Verwaltungsratsvorsitzende, der rheinland-pfälzische Ex-Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), erklärte laut Sender: "Das Urteil aus Karlsruhe stärkt die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland." Die Grundstrukturen der Klage fänden sich darin wieder.

ZDF-Fernsehratschef Ruprecht Polenz zeigte sich "sehr zufrieden", es gebe ein Bekenntnis zur internen Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. "Übergriffige Versuche der Landesmedienanstalten, sich als Generalkontrolleure des Fernsehens in Deutschland zu positionieren" seien nun vom Tisch. Das Urteil gebe den Ländern auch klare Hinweise zur Überprüfung von Landesrundfunkgesetzen der ARD-Anstalten.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Nach ZDF-Urteil: Auch die ARD-Staatsverträge verfassungswidrig?

Hat das Urteil zum ZDF-Staatsvertrag auch Auswirkungen auf die ARD. In den Tagen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den Vertrag zumindest teilweise als verfassungswidrig einstufte, mehren sich die Stimmen, die auch diversen ARD-Anstalten eine zu große Staatsnähe attestieren.

Am Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der aktuelle Staatsvertrag des ZDF teilweise verfassungswidrig ist und dringend überarbeitet werden muss. Zu groß sei der Einfluss von Politik und Parteien auf Fernsehrat und Rundfunkrat des Senders. Unter anderem muss nun der Anteil der sogenannten "staatsnahen Personen" in Verwaltungs- und Fernsehrat von derzeit 44 auf maximal 33 Prozent reduziert werden. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland könnte das Urteil richtungsweisend sein, wird so doch der Einfluss des Staates auf das ZDF von höchstrichterlicher Ebene aus eingeschränkt.

Folgen könnte die Entscheidung der Verfassungsrichter jedoch auch für die ARD haben. Diese besitzt nicht einen Staatsvertrag wie das ZDF, sondern mehrere, jeweils einen für jede Landesrundfunkanstalt. Bereits am Mittwoch meldete sich der Landesrundfunkrat Baden-Württemberg zu Wort und sprach sich für eine Überarbeitung des SWR-Staatsvertrages aus, da im Verwaltungsrat des Rundfunkhauses neben acht gewählten Vertretern auch sieben Vertreter der Landtage und Regierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sitzen würden.

Schon am Dienstag hatte sich die CDU-Fraktion im Stuttgarter Landtag dafür ausgesprochen, dass der SWR-Staatsvertrag angesichts des ZDF-Urteils ausgesetzt und neu verhandelt wird. Ähnliche Forderungen der Oppositionsfraktionen von CDU und FDP bestehen in Baden-Württemberg allerdings schon seit Längerem, da diese der aktuellen grün-roten Regierung vorwerfen, die Gremien mit eigenen Vertretern zu besetzen.

Auch aus Sachsen und Thüringen waren in den vergangenen Tagen bereits Stimmen zu vernehmen, die jetzt eine Änderung des MDR-Staatsvertrages fordern. Den Anfang machte in Sachsen der Gewerkschaftsbund DGB. So würde laut DGB im MDR-Rundfunkrat der Anteil der Politiker bei 35 Prozent liegen, im Verwaltungsrat sogar bei 43 Prozent. In Thüringen sprach sich laut einem Bericht der "Thüringer Allgemeine" vom Donnerstag unter anderem der Staatskanzleiminister Jürgen Gnauck für eine Prüfung des MDR-Staatsvertrages aus. Auch Bodo Ramelow, der Fraktionschef der Linken im Erfurter Landtag, plädierte für eine Überarbeitung.

Beim Bayerischen Rundfunk will man offenbar prüfen, welche Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen sind, wie Lorenz Wolf, der Vorsitzende des BR-Rundfunkrats, am Mittwoch mitteilte. Ob nun allerdings tatsächlich konkrete Konsequenzen auch für die Staatsverträge der ARD-Anstalten anstehen, ist fraglich. Überarbeitet und verabschiedet werden müssten diese von den zuständigen Regierungen und Landtagen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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