Das Bundesverfassungsgericht hat im Streit um den ZDF-Staatsvertrag ein Urteil gesprochen. Demnach ist der ZDF-Staatsvertrag in großen Teilen verfassungswidrig. Im Verwaltungs- und Fernsehrat muss der Anteil von Politikern nun reduziert werden.
Wie groß darf der Einfluss der Politik auf das öffentlich-rechtliche Fernsehen sein? Eine Antwort auf diese wichtige Frage hatten die Richter des Bundesverfassungsgerichts zu finden. Am Dienstag wurde in Karlsruhe nun das Urteil verkündet und es dürfte den Klägern gefallen. Wesentliche Teile des ZDF-Staatsvertrages sind nämlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte das Gericht, das den Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF in diesem Zusammenhang deutlich einschränkte. Das ist wohl die wichtigste Botschaft, die vom Urteil der Karlsruher Richter am Vormittag ausgeht.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Verfassungsgerichts, wurde in der Urteilsbegründung dann auch recht deutlich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk "darf nicht zum Staatsfunk werden", sagte Kirchhof mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der Medien. Das Urteil ist also auch als Misstrauensvotum gegenüber der Politik zu werten, die in der Vergangenheit immer wieder versuchte, ihren Einfluss geltend zu machen. Um genau diesen Einfluss zu reduzieren, muss der Anteil von Politikern und "staatsnahen Personen" von 44 Prozent in den Gremien nun auf ein Drittel reduziert werden, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag.
Nun drängt die Zeit in den Landesparlamenten: Gemäß des Urteils müssen sich die Bundesländer bis spätestens 30. Juni 2015 um eine verfassungsgemäße Neuregelung kümmern. Darüber hinaus dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates "keinen bestimmenden Einfluss" mehr ausüben. Zuvor hatten die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg gegen die Besetzung des ZDF-Verwaltungsrates geklagt. Vorausgegangen war der Streit um die Causa Brender.
Eine CDU-nahe Mehrheit unter dem damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch hatte im Verwaltungsrat vor fünf Jahren eine Vertragsverlängerung des ehemaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender verhindert - obwohl sich der damalige Intendant Markus Schächter ausdrücklich für Brender ausgesprochen hatte. Brender war bei der Urteilsverkündigung in Karlsruhe anwesend, auch wenn ihn der Richterspruch inzwischen persönlich nicht mehr betrifft. Das Urteil dürfte ihn dennoch zufriedenstellen. "Die Unabhängigkeit des Senders wird von der Politik durch die Besetzung der Aufsichtsgremien beschnitten, zumindest beim ZDF", sagte Brender bereits vor zwei Jahren gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de.
Quelle: dwdl
Wie groß darf der Einfluss der Politik auf das öffentlich-rechtliche Fernsehen sein? Eine Antwort auf diese wichtige Frage hatten die Richter des Bundesverfassungsgerichts zu finden. Am Dienstag wurde in Karlsruhe nun das Urteil verkündet und es dürfte den Klägern gefallen. Wesentliche Teile des ZDF-Staatsvertrages sind nämlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte das Gericht, das den Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF in diesem Zusammenhang deutlich einschränkte. Das ist wohl die wichtigste Botschaft, die vom Urteil der Karlsruher Richter am Vormittag ausgeht.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Verfassungsgerichts, wurde in der Urteilsbegründung dann auch recht deutlich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk "darf nicht zum Staatsfunk werden", sagte Kirchhof mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der Medien. Das Urteil ist also auch als Misstrauensvotum gegenüber der Politik zu werten, die in der Vergangenheit immer wieder versuchte, ihren Einfluss geltend zu machen. Um genau diesen Einfluss zu reduzieren, muss der Anteil von Politikern und "staatsnahen Personen" von 44 Prozent in den Gremien nun auf ein Drittel reduziert werden, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag.
Nun drängt die Zeit in den Landesparlamenten: Gemäß des Urteils müssen sich die Bundesländer bis spätestens 30. Juni 2015 um eine verfassungsgemäße Neuregelung kümmern. Darüber hinaus dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates "keinen bestimmenden Einfluss" mehr ausüben. Zuvor hatten die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg gegen die Besetzung des ZDF-Verwaltungsrates geklagt. Vorausgegangen war der Streit um die Causa Brender.
Eine CDU-nahe Mehrheit unter dem damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch hatte im Verwaltungsrat vor fünf Jahren eine Vertragsverlängerung des ehemaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender verhindert - obwohl sich der damalige Intendant Markus Schächter ausdrücklich für Brender ausgesprochen hatte. Brender war bei der Urteilsverkündigung in Karlsruhe anwesend, auch wenn ihn der Richterspruch inzwischen persönlich nicht mehr betrifft. Das Urteil dürfte ihn dennoch zufriedenstellen. "Die Unabhängigkeit des Senders wird von der Politik durch die Besetzung der Aufsichtsgremien beschnitten, zumindest beim ZDF", sagte Brender bereits vor zwei Jahren gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de.
Quelle: dwdl