Joachim Jahn
Bundesverfassungsgericht rollt Rundfunkbeitrag auf
Das Bundesverfassungsgericht stellt den Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühren) grundlegend auf den Prüfstand. Nach Informationen der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ (NJW) haben die Verfassungsrichter jetzt einen Katalog mit bohrenden Fragen unter anderem an alle Landesregierungen verschickt.
Der Zwangsbeitrag wird auf Basis eines von den Ländern geschlossenen „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ von nahezu sämtlichen Bundesbürgern sowie von etlichen Gewerbetreibenden erhoben. „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“, heißt es aus einer der Staatskanzleien. Zudem habe der Erste Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt.
Federführender Berichterstatter in dem Verfahren ist der Richter Andreas L. Paulus. Zugrunde liegen eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen. Zuletzt hatte unter anderem der Autovermieter Sixt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Zahlungspflicht geklagt, dort aber verloren. Äußern sollen sich nun auch Bundestag und Bundesrat, die Landtage sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Mit besonderer Spannung wird das Urteil der Karlsruher Richter deswegen erwartet, weil die deutsche Rundfunkverfassung weitgehend auf deren Rechtsprechung und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht. Mittlerweile haben sich aber durch das Aufkommen von Privatsendern und Internet die Rahmenbedingungen geändert: Ursprünglich ging das Gericht von einem Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp seien.
Quelle: NjW
Bundesverfassungsgericht rollt Rundfunkbeitrag auf
Das Bundesverfassungsgericht stellt den Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühren) grundlegend auf den Prüfstand. Nach Informationen der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ (NJW) haben die Verfassungsrichter jetzt einen Katalog mit bohrenden Fragen unter anderem an alle Landesregierungen verschickt.
Der Zwangsbeitrag wird auf Basis eines von den Ländern geschlossenen „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ von nahezu sämtlichen Bundesbürgern sowie von etlichen Gewerbetreibenden erhoben. „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“, heißt es aus einer der Staatskanzleien. Zudem habe der Erste Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt.
Federführender Berichterstatter in dem Verfahren ist der Richter Andreas L. Paulus. Zugrunde liegen eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen. Zuletzt hatte unter anderem der Autovermieter Sixt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Zahlungspflicht geklagt, dort aber verloren. Äußern sollen sich nun auch Bundestag und Bundesrat, die Landtage sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Mit besonderer Spannung wird das Urteil der Karlsruher Richter deswegen erwartet, weil die deutsche Rundfunkverfassung weitgehend auf deren Rechtsprechung und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht. Mittlerweile haben sich aber durch das Aufkommen von Privatsendern und Internet die Rahmenbedingungen geändert: Ursprünglich ging das Gericht von einem Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp seien.
Quelle: NjW