Der Europäische Menschenrechtsgerichtshofs hat entschieden: Der in Deutschland festgeschriebene Identifizierungszwang bei der Nutzung von Prepaid-SIM-Karten steht im Einklang mit der Grundrechtecharta. Der Kläger ist enttäuscht, verweist aber auf Ausweichmöglichkeiten.
Kein Recht auf anonyme Kommunikation laut EU-Menschenrechtsgerichtshofs
Seit 2004 gilt in Deutschland eine Registrierungspflicht für die Nutzung von Prepaid-SIM-Karten. In seiner Version von 2008 war im Telekommunikationsgesetz dann festgeschrieben worden, dass bei der Datenerhebung Name, Adresse und Geburtsdatum erfasst werden. 2012 hatte dann das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass diese Regelung rechtens ist und kein Recht auf anonyme Kommunikation besteht. Im selben Jahr hatte Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, mit der eine anonyme Nutzung von Prepaid-SIM-Karten erstritten werden sollte. Mit dieser Klage ist man jetzt gescheitert.
Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten in der EU
"Heute ist ein schwarzer Tag für Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not, die ohne den Schutz der Anonymität oftmals verstummen", so Breyer in einem Beitrag zu dem Urteil. Eine Mehrheit der Richter war zu dem Urteil gelangt, dass die in Deutschland durch den Gesetzgeber festgelegte Registrierungspflicht beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten rechtens ist. Die Richter folgen dabei der Argumentation der Klagegegner, dass der Eingriff notwendig und legitim ist, um höhere Ziele wie öffentliche Sicherheit, Verhinderung von Verbrechen und Schutz von Recht und Freiheit zu gewährleisten. Die Eingriffe in die Grundrechte seien begrenzt und deshalb hinzunehmen.
Ausweichmöglichkeiten
Breyer nutzt seinen Beitrag, um auf Ausweichmöglichkeiten aufmerksam zu machen: "Ich empfehle jedem, der seine Privatsphäre schützen möchte, die Nutzung anonymer Prepaidkarten aus EU-Ländern wie den Niederlanden und Dänemark. Auch die Nutzung von Anonymisierungsdiensten zum Internetsurfen ist zum Schutz vor falschem Verdacht, Spionage und Erpressung unbedingt anzuraten. Das heutige Urteil ist ein Weckruf zur Verteidigung unserer Grundrechte gegen Überwachungsstaat und Überwachungskapitalismus in den Parlamenten."
Quelle; winfuture
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Kein Recht auf anonyme Kommunikation laut EU-Menschenrechtsgerichtshofs
Seit 2004 gilt in Deutschland eine Registrierungspflicht für die Nutzung von Prepaid-SIM-Karten. In seiner Version von 2008 war im Telekommunikationsgesetz dann festgeschrieben worden, dass bei der Datenerhebung Name, Adresse und Geburtsdatum erfasst werden. 2012 hatte dann das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass diese Regelung rechtens ist und kein Recht auf anonyme Kommunikation besteht. Im selben Jahr hatte Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, mit der eine anonyme Nutzung von Prepaid-SIM-Karten erstritten werden sollte. Mit dieser Klage ist man jetzt gescheitert.
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Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten in der EU
"Heute ist ein schwarzer Tag für Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not, die ohne den Schutz der Anonymität oftmals verstummen", so Breyer in einem Beitrag zu dem Urteil. Eine Mehrheit der Richter war zu dem Urteil gelangt, dass die in Deutschland durch den Gesetzgeber festgelegte Registrierungspflicht beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten rechtens ist. Die Richter folgen dabei der Argumentation der Klagegegner, dass der Eingriff notwendig und legitim ist, um höhere Ziele wie öffentliche Sicherheit, Verhinderung von Verbrechen und Schutz von Recht und Freiheit zu gewährleisten. Die Eingriffe in die Grundrechte seien begrenzt und deshalb hinzunehmen.
Ausweichmöglichkeiten
Breyer nutzt seinen Beitrag, um auf Ausweichmöglichkeiten aufmerksam zu machen: "Ich empfehle jedem, der seine Privatsphäre schützen möchte, die Nutzung anonymer Prepaidkarten aus EU-Ländern wie den Niederlanden und Dänemark. Auch die Nutzung von Anonymisierungsdiensten zum Internetsurfen ist zum Schutz vor falschem Verdacht, Spionage und Erpressung unbedingt anzuraten. Das heutige Urteil ist ein Weckruf zur Verteidigung unserer Grundrechte gegen Überwachungsstaat und Überwachungskapitalismus in den Parlamenten."
Quelle; winfuture