Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

Urteil: Führerscheinentzug nach Alkoholfahrt mit E-Scooter

Das ist der Grund warum ich nmir ein Ebike hole. Auch wenn es sich total doof anhört, aber das ist die Grenze halt höher. So lange man auch nicht Schlangenlinien fährt oder sonstwie den Verkehr behindert.
 
Ist die Grenze bei eScooter/Fahrrad nicht bei 1,3 oder 1,6 Umdrehungen? Bei Fußgängern sogar noch höher.

Übrigens darf man den eScooter natürlich auch nach Entzug der Pappe fahren.
 
Es gibt's aber gewisse Regeln,die eigentlich kein Gesetz brauchen.
Bei Rot fährt man nicht,bei Alkohol auch nicht.
Warum müssen wir immer auf unsere gewissen Rechte bestehen,wenn die unlogisch sind.
 
fahrad kann man bis 1.6 promille fahren.wenn ein unfall passiert ist man aber auch bei weniger im arsch.fußgänger sind bei einem unfall auch drann
 
fahrad kann man bis 1.6 promille fahren.
falsch
Das darf man nicht: alkoholisiert mit Fahrrad fahren. Grund: damit bist du Verkehrsteilnehmer!!!!!
Besser Taxi rufen oder Freunde...
Wer einen Führerschein hat, kann den verlieren.
Wer keinen hat: hohe Geldstrafen
 
Für Radfahrende gibt es derzeit nur eine feste Promillegrenze. 1,6 Promille Blutalkohol-Konzentration (BAK) ist die Grenze für die „absolute“ Fahruntüchtigkeit im Radverkehr. Radfahrende, die diese BAK erreicht haben, werden wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft.
google hilft
 

Laut Allianz direkt!

Das sind die Promillegrenzen für E-Bikes und Fahrräder

Für Fahrer auf dem E-Bike ist die Alkoholgrenze die gleiche wie für Autofahrer. Wirst du mit 0,5 Promille auf dem E-Bike erwischt, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Blut handelt es sich um eine Straftat. Bußgelder von mehreren Hundert Euro, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und sind die Folge. Die Regeln gelten auch für E-Scooter.

Die Promillegrenze auf dem Pedelec liegt wie für antriebslose Fahrräder bei 1,6 Promille. Laut Rechtsprechung gilt für Fahrradfahrer zusätzlich die relative Fahruntauglichkeit ab 0,3 Promille. Das bedeutet: Bei unauffälliger Fahrweise und maximal 1,6 Promille drohen keine Konsequenzen. Wer schwankend fährt oder die Alkoholgrenze von 1,6 Promille überschreitet, dem droht eine Strafanzeige. Diese Strafen drohen dir (Stand 01/2024):
  • mehr als 0,3 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad und auffällige Fahrweise oder Unfall: 2 Punkte, Geldstrafe, MPU
  • mehr als 1,6 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad: 3 Punkte, Geldstrafe, MPU
  • mehr als 0,5 Promille auf dem E-Bike/E-Scooter:
    • beim ersten Mal: 2 Punkte, bis 528,50€ Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot, MPU
    • beim zweiten Mal: 2 Punkte, bis 1.053,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU
    • beim dritten Mal: 2 Punkte, bis 1.578,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU
 
Absolut richtig..
Sollte für alle gelten.. wer alkoholisiert im Straßenverkehr teilnimmt sollte seinen Lappen abgeben.
 
Und die klaren Regeln und Gesetze haben wir auch. Die Anwendung und Umsetzung ist für den "normalen" Bürger jedoch nicht immer direkt nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund kann ich einen gewissen Unmut auch verstehen. Man sollte einfach den Konsum berauschender Mittel beim Führen von KFZ sein lassen, dann passiert auch nichts.
 
Es ist ja schön und auch wichtig, dass es auch für E-Scooter solche Grenzen gibt, aber wenn ich mir die Handhabung hier bei uns anschaue, interessiert es die Polizei kein Stück. Sehe es gefühlt jeden Tag, dass komplett betrunken, zugedröhnt oder mit teilweise 4 Personen auf so einem Ding gefahren wird und die Streifen nur lachend dran vorbei fahren.
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…