Urteil: Amazon-Kontosperrung und der Zugriff auf digitale Inhalte
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kann einen Punktsieg gegen Amazon einfahren. Das Oberlandesgericht Köln urteilte nämlich aktuell zur Verfügbarkeit digitaler Inhalte von Amazon-Kunden.
Dem Urteil (AZ: OLG Köln 6 U 90/15) zu Folge, darf Amazon seinen (ehemaligen) Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Dies war bisher anscheinend gängige Praxis. Das Gericht hat eine entsprechende Klausel in den Amazon-Nutzungsbedingungen für nichtig erklärt.
Diese Klausel hatte es Amazon gestattete, Kunden „Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern“ für den Fall, dass Kunden „gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.“
Laut der Verbraucherzentrale NRW hatten sich immer wieder Kunden beschwert, denen ihr Zugang zum Konto verwehrt wurde. Amazon nahm sich in den Nutzungsbedingungen gleichzeitig das Recht heraus, auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten zu verwehren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ob Amazon die Sache also auf sich beruhen lässt oder nicht, bleibt also abzuwarten.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kunden, denen ein Zugriff auf erworbene digitale Inhalte verwehrt wird, gegenüber Amazon auf einen Zugang zu bestehen. Zu diesem Zweck stellt sie einen Musterbrief zur Verfügung.
Musterbrief
Quelle: mobiflip
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kann einen Punktsieg gegen Amazon einfahren. Das Oberlandesgericht Köln urteilte nämlich aktuell zur Verfügbarkeit digitaler Inhalte von Amazon-Kunden.
Dem Urteil (AZ: OLG Köln 6 U 90/15) zu Folge, darf Amazon seinen (ehemaligen) Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Dies war bisher anscheinend gängige Praxis. Das Gericht hat eine entsprechende Klausel in den Amazon-Nutzungsbedingungen für nichtig erklärt.
Diese Klausel hatte es Amazon gestattete, Kunden „Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern“ für den Fall, dass Kunden „gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.“
Laut der Verbraucherzentrale NRW hatten sich immer wieder Kunden beschwert, denen ihr Zugang zum Konto verwehrt wurde. Amazon nahm sich in den Nutzungsbedingungen gleichzeitig das Recht heraus, auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten zu verwehren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ob Amazon die Sache also auf sich beruhen lässt oder nicht, bleibt also abzuwarten.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kunden, denen ein Zugriff auf erworbene digitale Inhalte verwehrt wird, gegenüber Amazon auf einen Zugang zu bestehen. Zu diesem Zweck stellt sie einen Musterbrief zur Verfügung.
Musterbrief
Quelle: mobiflip