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Urteil: 900-Euro-Jobs rechtswidrig
Wenn ein Hartz-IV-Empfänger nun einen Job ablehnt, dessen Vergütung unter der Grundsicherung liegt, darf die Agentur für Arbeit ab jetzt nicht mehr die Regelbezüge kürzen. Dies entschied nun das Berliner Sozialgericht. Es besteht kein Zwang bei solchen Angeboten.
Eine Dame hatte geklagt, die eine Vollzeitarbeitsstelle ablehnte, die als Lohn unter dem Existenzminimum von 989 Euro brutto, beziehungsweise 769,87 Euro netto gelegen hätte. Die Richter begründeten, das Entgelt des Angebotes hätte bei mindestens 1.085 Euro liegen müssen
Die Agentur für Arbeit hat in diesem Fall die Bezugssenkung als Sanktion nicht ansetzen dürfen, da eine Vermittlung in rechts- und sittenwidrige Arbeitsverhältnisse nicht zulässig wäre. 38,5 Stunden pro Woche für 900 Euro brutto ist laut des Sozialgerichts als sittenwidrig anzusehen.
Wenn ein Hartz-IV-Empfänger nun einen Job ablehnt, dessen Vergütung unter der Grundsicherung liegt, darf die Agentur für Arbeit ab jetzt nicht mehr die Regelbezüge kürzen. Dies entschied nun das Berliner Sozialgericht. Es besteht kein Zwang bei solchen Angeboten.
Eine Dame hatte geklagt, die eine Vollzeitarbeitsstelle ablehnte, die als Lohn unter dem Existenzminimum von 989 Euro brutto, beziehungsweise 769,87 Euro netto gelegen hätte. Die Richter begründeten, das Entgelt des Angebotes hätte bei mindestens 1.085 Euro liegen müssen
Die Agentur für Arbeit hat in diesem Fall die Bezugssenkung als Sanktion nicht ansetzen dürfen, da eine Vermittlung in rechts- und sittenwidrige Arbeitsverhältnisse nicht zulässig wäre. 38,5 Stunden pro Woche für 900 Euro brutto ist laut des Sozialgerichts als sittenwidrig anzusehen.