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PC & Internet Unitymedia drängt allen Kunden WLAN-Hotspots auf


Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia will bis Ende des Jahres 1,5 Millionen WLAN-Hotspots anbieten. Dazu wählt er ein Verfahren, das Verbraucherschützer für unzulässig halten.

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WLAN-Router von Unitymedia (Bild: Unitymedia)

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia will die Kabelmodems seiner Kunden ohne deren Zustimmung für offene WLAN-Hotspots nutzen. "In den kommenden Wochen wird auf Ihrem WLAN-Router automatisch ein separates WLAN-Signal aktiviert", heißt es in einem Schreiben an die Kunden, das Golem.de vorliegt. Falls der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht, gelten für diesen zudem bestimmte Pflichten, die auf der Rückseite des Schreibens stehen. "Der Kunde hat es zu unterlassen, die Nutzung seines Homespots zu beeinträchtigen oder zu unterbinden", heißt es dort. Zudem können die Kunden trotz der Abschaffung des Routerzwangs dann keinen beliebigen Router anschließen.

Wer als Unitymedia-Kunde der Freischaltung nicht widerspricht, kann in Zukunft kostenlos die Hotspots des Anbieters nutzen. "Wir sind überzeugt, dass die Mehrheit unserer Kunden diesen neuen Service als Mehrwert empfindet und nutzen wird. Um für diese Kunden den Zugang zum WifiSpot-Service so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir uns für dieses Verfahren entschieden", sagte Sprecher Helge Buchheister auf Anfrage von Golem.de. Aber das bereits im April angekündigte Produkt werde niemandem aufgezwungen.

Verbraucherschützer halten Zustimmung für erforderlich

Das sehen Verbraucherschützer ein bisschen anders. "Eine solche Vertragsänderung ist ohne die Zustimmung des Kunden unwirksam", sagte Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Golem.de. Eine Änderung der vertraglichen Leistungen könne nicht einseitig erfolgen. Ähnlich äußerte sich Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es könne zudem nicht sein, dass der Kunde beispielsweise während eines Urlaubs oder aus Angst vor Strahlung seinen Router nicht mehr vom Strom nehmen dürfe, sagte er der WAZ.

Merkwürdigerweise heißt es in Ziffer 4 der besonderen Geschäftsbedingungen sogar: "Der Kunde stimmt der Einrichtung und dem Betrieb eines WifiSpot Zugangspunktes an dem vom Anbieter dem Kunden bereitgestellten WLAN-Router neben dessen privater WLAN-Schnittstelle zu (Homespot)." Diese Zustimmung, die Unitymedia offenbar selbst voraussetzt, wird aber an keiner Stelle eingeholt. Der Widerspruch ist aber jederzeit ohne Einhaltung von Fristen möglich.

Routerwahl wird wieder eingeschränkt

Hinzu kommt: Die sogenannten Wifi-Spots können nur auf bestimmten Routern eingerichtet werden. Wer das Angebot nutzen möchte, kann trotz der Abschaffung des Routerzwangs zum 1. August 2016 dann kein beliebiges Gerät nutzen. Laut Unitymedia steht das Vorgehen zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes. "Die Einführung der WifiSpots für Unitymedia-Kunden ist Teil eines größeren Wifi-Projekts, an dem wir seit mehr als zwei Jahren unternehmensweit arbeiten", sagte Buchheister. Ähnliche WLAN-Angebote seien auch in anderen Landesgesellschaften eingeführt worden, so dass künftig ein internationales WLAN-Roaming möglich sei.

Das Unternehmen rechnet nicht damit, dass eine nennenswerte Zahl von Kunden der Einrichtung der Hotspots widerspricht. Schließlich wäre es sonst nicht möglich, in dem Schreiben "mit mehreren hunderttausend Standorten in ihrer Region" zu werben. Die Zustimmung der Kunden beziehungsweise der Verzicht auf einen Widerspruch soll damit erreicht werden, indem der Widerspruchsverzicht der anderen Kunden schon vorausgesetzt wird. Müsste Unitymedia tatsächlich die Zustimmung einholen, könnte das Unternehmen möglicherweise deutlich weniger Hotspots zur Verfügung stellen.

Unitymedia sieht sich benachteiligt

Ohnehin stellt sich die Frage, ob das Angebot noch so attraktiv ist, wenn die Störerhaftung für WLAN-Betreiber im Herbst dieses Jahres endgültig gefallen sein wird. Denn Unitymedia sieht sich als Betreiber eines großen öffentlichen Netzes nun benachteiligt. Denn diese Betreiber seien weiterhin verpflichtet, "die Nutzer in einer geeigneten Weise zu registrieren", heißt es in einem Beitrag auf Facebook. Werde diese Regelung laut Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht ebenfalls abgeschafft, bestehe weiter eine Hürde zur Nutzung von freiem WLAN. Große Betreiber, die "massiv investiert haben", würden gegenüber kleinen oder auch privaten Betreibern von Hotspots diskriminiert, da diese keine Registrierung ihrer Nutzer vornehmen müssten.

Unitymedia hatte das Produkt im April vorgestellt. Demnach wird der Router - wie in solchen Fällen üblich - so konfiguriert, dass zwei WLAN-Signale ausgestrahlt werden, wobei das Wifi-Spot-Signal für das öffentlich zugängliche Netz abgetrennt sein soll. Das Haftungsrisiko durch die umstrittene Störerhaftung "liegt im Falle einer gesetzwidrigen Nutzung des Wifi-Spots bei Unitymedia". Für den Wifi-Spot stellt das Unternehmen nach eigenen Angaben zusätzliche Kapazität zur Verfügung, die gebuchte Datenrate wird nicht beeinträchtigt.

Quelle: Golem
 
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