AW: Umzug ins Elternhaus bei Hartz 4
Erst mal wünsche ich dir das du aus den Problemen rauskommst. (Daumendrück)
Es muß sich um eine abgeschlossene Wohnung handeln. Also auch Wasserzähler und Stromzähler . Deine Eltern müssen die Mieteinnahmen auch versteuern . Kosten der Unterkunft werden dann vom Amt übernommen, wenn die Regeln (ortsübliche Miete/ nicht mehr als 50 qm als Single) eingehalten werden
Es steht dann grundsätzlich nichts dagegen das dir deine Eltern eine Wohnung vermieten. Mietvertrag muß vorhanden sein.
Ob du Erstausstattung bekommst entscheidet das Amt. Du kannst nicht Umzugskosten und Erstausstattung verlangen , wiederspricht sich irgendwie. Erstausstattung liegt bei dir auch nicht vor , da du ja wie ich herauslese schon einen Haushalt hast.
Deinen Umzug veranlaßt wegen Wohnungsverlust durch den Hausverkauf kann das Amt übernehmen.
Ich kann dir, wie die Meisten hier, keine rechtsverbindliche Hilfestellung geben .
Genauere wenn nicht gar kompetentere Auskunft wirst du in Forum
bekommen.
Wenn es zur Privatinsolvenz kommt , stehen dir auch örtliche Hilfsorganisationen zur Seite wie die Diakonie die genaue Beratung zur Insolvenz und den Folgen erteilen.
Habe das selber schon hinter mir und befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
mfg psychotie