Guten Tag,
hier meine Problemstellung:
Ich stehe kurz vor der Privatinsolvenz und mein Haus wird Zwangsversteigert.
Ich beziehe seit ca 1 Jahr Hartz4 wegen Gesundheitlicher Problem- Erwebsminderungsrentenantrag läuft.
Nun hab eich die möglichkeit in das Haus meines Vater einzuziehen- obere Etage wird als eigene abgeschlossen Wohnsung umgebaut.
Nun Frage: Übernimmt das Jobcenter die Miete und Nebenkosten?
Werden Renovierungskosten übernommen?
Wie muss die Wohnung vom Wohnbereich meines Vaters getrennt werden?
Eigener Strom zähler? eigener Wasserzähler? Nebenkostenberechnung für Müll u.s.w?
Werden Kosten für dene Umzug übernommen?
Erstausstatung? Da meine Möbel wohl den Umzug nicht mehr überleben werden?
Erst mal wünsche ich dir das du aus den Problemen rauskommst. (Daumendrück)
Es muß sich um eine abgeschlossene Wohnung handeln. Also auch Wasserzähler und Stromzähler . Deine Eltern müssen die Mieteinnahmen auch versteuern . Kosten der Unterkunft werden dann vom Amt übernommen, wenn die Regeln (ortsübliche Miete/ nicht mehr als 50 qm als Single) eingehalten werden
Es steht dann grundsätzlich nichts dagegen das dir deine Eltern eine Wohnung vermieten. Mietvertrag muß vorhanden sein.
Ob du Erstausstattung bekommst entscheidet das Amt. Du kannst nicht Umzugskosten und Erstausstattung verlangen , wiederspricht sich irgendwie. Erstausstattung liegt bei dir auch nicht vor , da du ja wie ich herauslese schon einen Haushalt hast.
Erstausstattung beinhaltet keine Ersatzbeschaffung
Die Erstausstattung einer Wohnung ist nicht mit der Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen zu verwechseln. Sind bereits vorhandene Möbel durch Abnutzung oder aus irgendeinem anderem Grund defekt oder beschädigt, können diese nicht im Rahmen der Erstausstattung ersetzt werden. Dabei handelt es sich vielmehr um Erhaltungs- oder Ergänzungsbedarf, den der Hartz IV-Empfänger durch die Regelleistungen decken muss.
Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Möbel oder Haushaltsgegenstände aufgrund eines Umzugs beschädigt werden, der vom Jobcenter veranlasst wurde (BSG, Aktenzeichen: B 4 AS 77/08 R). Die hierdurch entstehenden Kosten fallen juristisch unter die Erstausstattung. Die Gewährung eines Darlehens vom Jobcenter ist in diesem Fall unzulässig, vorausgesetzt die beschädigten Möbel waren nicht bereits vor dem Umzug unbrauchbar.
Deinen Umzug veranlaßt wegen Wohnungsverlust durch den Hausverkauf kann das Amt übernehmen.
Ich kann dir, wie die Meisten hier, keine rechtsverbindliche Hilfestellung geben .
Genauere wenn nicht gar kompetentere Auskunft wirst du in Forum
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bekommen.
Wenn es zur Privatinsolvenz kommt , stehen dir auch örtliche Hilfsorganisationen zur Seite wie die Diakonie die genaue Beratung zur Insolvenz und den Folgen erteilen.
Habe das selber schon hinter mir und befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
mfg psychotie
Nur als Ergänzung: Max. Wohnungsgröße ist 45qm, nicht 50. Das muß im Mietvertrag stehen, die tatsächliche Größe ist gegenüber dem Amt erstmal wurscht. Unbedingt die max. mögliche Miete ausschöpfen. Erstens wäre es blöd das Geld zu verschenken, zweitens kann das Finanzamt bei zu niedriger Miete mangelnde Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Und dann können sie notwendige Instandsetzungskosten an Haus und Wohnung nicht mehr anteilig absetzen. Und auch das wäre wieder Unfug.
das meinst auch nur du, schau mal in die Kdu da steht 50qm und noch was ich sollte das eigendlich auch sehr
gut wissen da ich mich mit dem Thema ALG II schon lange beschäftige.