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Umzug ins Elternhaus bei Hartz 4

Fluchtversuch

Newbie
Registriert
27. Dezember 2012
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Guten Tag,
hier meine Problemstellung:
Ich stehe kurz vor der Privatinsolvenz und mein Haus wird Zwangsversteigert.
Ich beziehe seit ca 1 Jahr Hartz4 wegen Gesundheitlicher Problem- Erwebsminderungsrentenantrag läuft.

Nun hab eich die möglichkeit in das Haus meines Vater einzuziehen- obere Etage wird als eigene abgeschlossen Wohnsung umgebaut.

Nun Frage: Übernimmt das Jobcenter die Miete und Nebenkosten?
Werden Renovierungskosten übernommen?
Wie muss die Wohnung vom Wohnbereich meines Vaters getrennt werden?
Eigener Strom zähler? eigener Wasserzähler? Nebenkostenberechnung für Müll u.s.w?
Werden Kosten für dene Umzug übernommen?
Erstausstatung? Da meine Möbel wohl den Umzug nicht mehr überleben werden?

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Mit freundlichehn Grüßen
 
AW: Umzug ins Elternhaus bei Hartz 4

Erst mal wünsche ich dir das du aus den Problemen rauskommst. (Daumendrück)
Es muß sich um eine abgeschlossene Wohnung handeln. Also auch Wasserzähler und Stromzähler . Deine Eltern müssen die Mieteinnahmen auch versteuern . Kosten der Unterkunft werden dann vom Amt übernommen, wenn die Regeln (ortsübliche Miete/ nicht mehr als 50 qm als Single) eingehalten werden
Es steht dann grundsätzlich nichts dagegen das dir deine Eltern eine Wohnung vermieten. Mietvertrag muß vorhanden sein.
Ob du Erstausstattung bekommst entscheidet das Amt. Du kannst nicht Umzugskosten und Erstausstattung verlangen , wiederspricht sich irgendwie. Erstausstattung liegt bei dir auch nicht vor , da du ja wie ich herauslese schon einen Haushalt hast.

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Deinen Umzug veranlaßt wegen Wohnungsverlust durch den Hausverkauf kann das Amt übernehmen.
Ich kann dir, wie die Meisten hier, keine rechtsverbindliche Hilfestellung geben .
Genauere wenn nicht gar kompetentere Auskunft wirst du in Forum
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bekommen.
Wenn es zur Privatinsolvenz kommt , stehen dir auch örtliche Hilfsorganisationen zur Seite wie die Diakonie die genaue Beratung zur Insolvenz und den Folgen erteilen.
Habe das selber schon hinter mir und befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
mfg psychotie
 
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AW: Umzug ins Elternhaus bei Hartz 4

Nur als Ergänzung: Max. Wohnungsgröße ist 45qm, nicht 50. Das muß im Mietvertrag stehen, die tatsächliche Größe ist gegenüber dem Amt erstmal wurscht. Unbedingt die max. mögliche Miete ausschöpfen. Erstens wäre es blöd das Geld zu verschenken, zweitens kann das Finanzamt bei zu niedriger Miete mangelnde Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Und dann können sie notwendige Instandsetzungskosten an Haus und Wohnung nicht mehr anteilig absetzen. Und auch das wäre wieder Unfug.
 
AW: Umzug ins Elternhaus bei Hartz 4

hier auch mal ganz klar die größe der Wohnung für eine Person betegt in Deutschland 50qm, das mit den 45qm
gibt es nicht mehr.

Gruß TV Pirat
 
AW: Umzug ins Elternhaus bei Hartz 4

Scheint rel. neu zu sein, selbst bei "Gegen H4" findet man das nur in einer Tabelle, anderswo stehen noch die 45qm.
 
AW: Umzug ins Elternhaus bei Hartz 4

das meinst auch nur du, schau mal in die Kdu da steht 50qm und noch was ich sollte das eigendlich auch sehr
gut wissen da ich mich mit dem Thema ALG II schon lange beschäftige.

Gruß TV Pirat
 
AW: Umzug ins Elternhaus bei Hartz 4

Das ist jetzt aber doof, in der von dir in einem anderen Thread velinkten KdU für meinen Wohnkreis stehn auch noch 45qm drin.

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Ich beziehe mich darauf

https://www.digital-eliteboard.com/188656-kdu-richtlinien-heizung-und-wohnraumsicherung.html

Hier habe ich aber auch die 50qm gefunden

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leider keine Quelle dazu, die wäre aber sehr hilfreich weil es sehr angebracht ist gegenüber ARGE- Mitarbeitern damit argumentieren zu können
 
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