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AW: Überwachungskamera legal?
Die Ausgestaltung der Worte "deutlich sichtbar" muss ich nun Dir überlassen, allerdings:
Sofern mehrere Parteien in Deinem Haus wohnen, darfst Du keinesfalls die "Bewegungen" am Hauseingang aufzeichnen.
Relevant ist Dein Fahrzeug und eventuell ein kleines Stück des Gehweges, da sich dies wohl nicht vermeiden lässt....mehr aber auch nicht.
Gruß
Fisher
Die Ausgestaltung der Worte "deutlich sichtbar" muss ich nun Dir überlassen, allerdings:
Sofern mehrere Parteien in Deinem Haus wohnen, darfst Du keinesfalls die "Bewegungen" am Hauseingang aufzeichnen.
Relevant ist Dein Fahrzeug und eventuell ein kleines Stück des Gehweges, da sich dies wohl nicht vermeiden lässt....mehr aber auch nicht.
Gruß
Fisher