Mit Wirkung zum 1. März 2023 hat die Bundesregierung die Regelungen für das Energielabel verschärft. Hierbei geht es natürlich um das neue, seit März 2021 geltende, überarbeitete Energielabel, das nur noch mit den Effizienzklassen A bis G auskommt. Wie man bei der gfu
Ab dem 1. März dieses Jahres gelten nun verschärfte Bedingungen mit neuen Höchstwerten für den Energieeffizenzindex.
Quelle; caschy
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, sind aktuelle TV-Geräte bestenfalls in Klasse E einzustufen, OLED-Geräte gar in Klasse G. Hintergrund hierbei ist aber vor allem der Wunsch des Verbrauchers, immer größere und bessere Fernseher angeboten zu bekommen. Für die dafür notwendigen Technologien sei es für Hersteller mehr als schwierig, überhaupt noch Klasse G zu erreichen, um das Gerät in den Handel bringen zu dürfen.Ab dem 1. März dieses Jahres gelten nun verschärfte Bedingungen mit neuen Höchstwerten für den Energieeffizenzindex.
Für den Massenmarkt gelte aber aktuell eher noch Entwarnung, so die gfu weiter. So erreichen die meisten der 4K-Geräte über 32 Zoll Diagonale die Anforderungen, die für die verschärften Effizienzwerte anliegen und TV-Geräte, die jene Kriterien nicht mehr erfüllen, aber vor dem 1. März schon im Handel waren, dürfen noch abverkauft werden.Bisher bestehende Ausnahmen für Displays auf Basis von MicroLEDs und die besonders hochauflösenden 8k-Displays fallen weg, eine Bonus-Regelung bei der Bewertung von OLED-Displays ebenfalls. In der Folge werden alle höher auflösenden Displays gleichbehandelt. Während das für die allermeisten 4k-Displays kein KO-Kriterium ist, dürfe die Anwendung des neuen Index für die neuesten Displayarten eine riesige Herausforderung, wenn nicht sogar das Aus bedeuten. Zwar führen TV-Bildschirme mit einer höheren Auflösung als 4k derzeit eher ein Nischendasein, doch gleichzeitig stehen sie für die Weiterentwicklung der Bildschirmtechnologie. Diese wird nun aufgrund von rein physikalisch kaum zu erreichenden EU-Anforderungen ausgebremst. – gfu
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Quelle; caschy