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TV-Geräte: Bundesregierung verschärft die Regeln für das Energielabel ab 1. März 2023

Mit Wirkung zum 1. März 2023 hat die Bundesregierung die Regelungen für das Energielabel verschärft. Hierbei geht es natürlich um das neue, seit März 2021 geltende, überarbeitete Energielabel, das nur noch mit den Effizienzklassen A bis G auskommt. Wie man bei der gfu
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, sind aktuelle TV-Geräte bestenfalls in Klasse E einzustufen, OLED-Geräte gar in Klasse G. Hintergrund hierbei ist aber vor allem der Wunsch des Verbrauchers, immer größere und bessere Fernseher angeboten zu bekommen. Für die dafür notwendigen Technologien sei es für Hersteller mehr als schwierig, überhaupt noch Klasse G zu erreichen, um das Gerät in den Handel bringen zu dürfen.

Ab dem 1. März dieses Jahres gelten nun verschärfte Bedingungen mit neuen Höchstwerten für den Energieeffizenzindex.

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Für den Massenmarkt gelte aber aktuell eher noch Entwarnung, so die gfu weiter. So erreichen die meisten der 4K-Geräte über 32 Zoll Diagonale die Anforderungen, die für die verschärften Effizienzwerte anliegen und TV-Geräte, die jene Kriterien nicht mehr erfüllen, aber vor dem 1. März schon im Handel waren, dürfen noch abverkauft werden.

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Quelle; caschy
 
Die wollen das die Geräte am besten Strom produzieren, unser System ist krank.
 
Jetzt werde ich langsam auch scharf wie der Nachbars Lumpi:)
Was die EU mit einem macht:)
Ist Quasi meine 2 Jahre alte Fernseher Alte Eisen,obwohl der mit 75 Zoll Zimmer Temperatur mit heizt.
 
Die wollen doch das wir mit Strom heizen, also je wärmer um so besser.
 
gfu kritisiert neue Energieeffizienz-Restriktionen für 8K-Fernseher

Seit dem 01. März 2023 gelten verschärfte Regeln für den Energieeffizienzindex von Unterhaltungselektronik-Geräten. Bisher galten hier für energie-intensive MicroLED-Bildschirme und 8K-Displays Ausnahmen, OLED-Fernseher profitierten von einer Bonus-Regelung. Das alles entfällt nun, was zwangsläufig zu einer höheren Einstufung aller genannten Geräte-Kategorien führen wird.

Für die meisten 4K-Fernseher haben die neuen Regeln keine bzw. nur eine geringe Auswirkung. Für die neuen Displayarten und Technologien, die prinzipbedingt mehr Strom benötigen, sind die neuen Regeln aber, insbesondere bei großen Bildschirmdiagonalen, eine enorme Herausforderung und führen voraussichtlich zur Einstufung in Klasse G, der schlechtesten Stufe.

Was die Klasse G nicht erreicht, darf erst gar nicht in den Verkauf. Ausgenommen sind Fernseher, die die neuen Effizienzkritierien zwar nicht mehr erfüllen, aber vor dem 01. März an den Handel geliefert wurden. Sie dürfen weiter abverkauft werden.

Bei der Branchenorganisation gfu Consumer & Home Electronics stoßen die neuen Bestimmungen auf Kritik:

„Nachhaltiges Denken ist bei den Herstellern der Consumer Electronics fest verankert. Allerdings steht auch die Steigerung von Qualität und Erlebnis für die Konsumentinnen und Konsumenten in ihrem Fokus. Mehr Energie erfordernde Technologien wie HDR oder die steigenden Anforderungen an die Bildauflösung, wurden bei der Festlegung der Effizienzrichtlinien kaum berücksichtigt, stattdessen wurde ein kontinuierlich sinkender Energieverbrauch postuliert, wie er vor einigen Jahren bei der Umstellung der LCD-Hintergrundbeleuchtung auf LED erreicht wurde, doch solche Technologiesprünge finden nicht ständig statt“, sagt gfu Geschäftsführerin Dr. Sara Warneke.

Warneke fordert daher ein Umdenken in der Politik: „Wenn Vorgaben dazu führen, dass technologischer Fortschritt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht stattfinden kann, dann sollten diese Vorgaben unbedingt den Realitäten angepasst werden.“

Quelle; areadvd
 
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