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PC & Internet Tutanota - Staatsanwaltschaft verlangte Herausgabe von Krypto-E-Mails

In einem internationalen Erpressungsfall verlangte die Staatsanwaltschaft Hannover Zugriff auf verschlüsselte E-Mails des Mailanbieters Tutanota. Eine solche Forderung lehnte der hannoversche Maildienst ab. Das Landgericht Hannover unterstützte die Absage, berichtet der Spiegel.

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Ermittlungsbeamte aus dem europäischen Ausland ordneten einen E-Mailaccount vom Anbieter Tutanota einem gesuchten Verdächtigen zu. Wie vermutet wird, wollte dieser ein großes Lebensmittelunternehmen um eine Millionensumme erpressen. Die Fahnder verlangten infolge eine Herausgabe aller ein- und ausgehenden Nachrichten dieses Accounts vom April 2020. Der Anordnung kam Tutanota jedoch nicht nach.

Tutanota wirbt mit einfach zu handhabender Verschlüsselung

Tutanota wirbt damit, sowohl das Senden einer verschlüsselten E-Mail, als auch das Empfangen, unglaublich vereinfacht zu haben. Demnach wäre kein schwieriges Einlesen einer Anleitung erforderlich, um verschlüsselte E-Mails zu senden. Unter Verwendung der gleichen Algorithmen wie PGP, nämlich RSA und AES, automatisiert der Mailanbieter das Schlüsselhandling und den Schlüsselaustausch. Tutanota sichert zu, selbst keinerlei Zugriff zu den ausgetauschten Daten seiner Kunden zu haben. Inzwischen nutzen ihren Dienst nach eigenen Angaben mehrere Millionen Kunden. Um der Forderung der Staatsanwaltschaft Hannover nachkommen zu können, hätte Tutanota eine Art Hintertür programmieren müssen. Dem widersetzte sich jedoch das Unternehmen. Geschäftsführer Matthias Pfau begründet seine Entscheidung:

„Es ist für uns technisch nicht möglich, eine solche Funktion zu programmieren, ohne dass die Verschlüsselung grundsätzlich unsicher wird“.

Langdgericht Hannover bestätigt Auffassung Tutanotas

Pfau hebt hervor, sonst natürlich berechtigte Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen. Allerdings zog die Weigerung rechtliche Konsequenzen nach sich. So legte das Amtsgericht gegen Pfau ein Ordnungsgeld fest. Wenig später folgte dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Festlegung einer Beugehaft. Gemäß Pfau befragte ihn die Polizei zu Hause. Infolge berief sich Pfau auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach ausschließlich Telekommunikationsprovider, wie die Telekom, Kundendaten herausgeben müssen. Im Gegensatz zu den Providern nutze Tutanota Leitungen Dritter und stelle auch keine unmittelbare Verbindung zwischen Kunden her. Aus diesem Grund greift bei dem Mailanbieter diese Regelung nicht. Dem stimmte das Landgericht Hannover zu. Das ersparte Pfau die Zahlung des bereits festgelegten Ordnungsgeldes.

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