Trotz einer eindeutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) setzt die 1N Telecom offenbar weiterhin auf fragwürdige Methoden, um vermeintliche Forderungen gegenüber Verbrauchern geltend zu machen.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten Betroffene erneut Schreiben, in denen sie zur Zahlung aufgefordert oder mit rechtlichen Schritten bedroht werden.
Bereits im Sommer 2025 hatte der BGH die Praxis des Unternehmens deutlich verurteilt.
Das Gericht stellte klar, dass Verträge unwirksam sind, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur über einen Internetlink in einem gedruckten Formular zugänglich gemacht werden.
Dennoch versucht die 1N Telecom laut Verbraucherschützern weiterhin, Geld einzutreiben, oft von Personen die nie bewusst einen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen wollten.
Viele der Betroffenen waren ursprünglich Kunden der Deutschen Telekom.
Durch irreführende Schreiben oder Anrufe wurden sie zum Anbieterwechsel verleitet, in dem Glauben lediglich ihren bestehenden Vertrag zu verlängern.
Erst später bemerkten sie, dass ihr Telekom-Anschluss gekündigt und ein Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen worden war.
Selbst nach einem rechtzeitigen Widerruf erhielten sie Zahlungsaufforderungen über mehrere Hundert Euro.
Aktuell werden die Forderungen häufig über Vergleichsangebote der TPI Investment GmbH aus Essen weiterverfolgt.
Die Schreiben enthalten Formulierungen wie „Titulierung“ oder „Zwangsvollstreckung“ und üben massiven Druck auf die Empfänger aus.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist dieses Vorgehen rechtswidrig und soll offenbar gezielt Verunsicherung schaffen.
Verbraucherschützer empfehlen, den Forderungen schriftlich zu widersprechen und sich an eine Beratungsstelle zu wenden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereitet derzeit eine Sammelklage gegen die 1N Telecom vor.
Ziel ist es, unrechtmäßig erhobene Zahlungen zurückzuholen und den Druck auf das Unternehmen zu erhöhen.
Betroffene können sich über eine eigens eingerichtete Online-Plattform registrieren und ihre Fälle melden.
Die anhaltenden Versuche der 1N Telecom, trotz klarer Urteile weiter Geld einzutreiben, werfen ein Schlaglicht auf ein strukturelles Problem:
Auch eindeutige Gerichtsentscheidungen schrecken manche Firmen offenbar nicht davon ab, zweifelhafte Geschäftspraktiken fortzuführen auf Kosten verunsicherter Verbraucher.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten Betroffene erneut Schreiben, in denen sie zur Zahlung aufgefordert oder mit rechtlichen Schritten bedroht werden.
Bereits im Sommer 2025 hatte der BGH die Praxis des Unternehmens deutlich verurteilt.
Das Gericht stellte klar, dass Verträge unwirksam sind, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur über einen Internetlink in einem gedruckten Formular zugänglich gemacht werden.
Dennoch versucht die 1N Telecom laut Verbraucherschützern weiterhin, Geld einzutreiben, oft von Personen die nie bewusst einen Vertrag mit dem Unternehmen abschließen wollten.
Viele der Betroffenen waren ursprünglich Kunden der Deutschen Telekom.
Durch irreführende Schreiben oder Anrufe wurden sie zum Anbieterwechsel verleitet, in dem Glauben lediglich ihren bestehenden Vertrag zu verlängern.
Erst später bemerkten sie, dass ihr Telekom-Anschluss gekündigt und ein Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen worden war.
Selbst nach einem rechtzeitigen Widerruf erhielten sie Zahlungsaufforderungen über mehrere Hundert Euro.
Aktuell werden die Forderungen häufig über Vergleichsangebote der TPI Investment GmbH aus Essen weiterverfolgt.
Die Schreiben enthalten Formulierungen wie „Titulierung“ oder „Zwangsvollstreckung“ und üben massiven Druck auf die Empfänger aus.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist dieses Vorgehen rechtswidrig und soll offenbar gezielt Verunsicherung schaffen.
„Wir sehen keinerlei rechtliche Grundlage, auf diese Forderungen oder Vergleichsangebote einzugehen“, erklärt Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Verbraucherschützer empfehlen, den Forderungen schriftlich zu widersprechen und sich an eine Beratungsstelle zu wenden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereitet derzeit eine Sammelklage gegen die 1N Telecom vor.
Ziel ist es, unrechtmäßig erhobene Zahlungen zurückzuholen und den Druck auf das Unternehmen zu erhöhen.
Betroffene können sich über eine eigens eingerichtete Online-Plattform registrieren und ihre Fälle melden.
Die anhaltenden Versuche der 1N Telecom, trotz klarer Urteile weiter Geld einzutreiben, werfen ein Schlaglicht auf ein strukturelles Problem:
Auch eindeutige Gerichtsentscheidungen schrecken manche Firmen offenbar nicht davon ab, zweifelhafte Geschäftspraktiken fortzuführen auf Kosten verunsicherter Verbraucher.