Der ehemalige Betreiber des Filesharing-Portals torrent.to wurde vom Amtsgericht Aachen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Vorwurf gegen den gebürtigen Heinsberger Jens R. lautet auf gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. R. wurde wegen Fluchtgefahr nach der Verhandlung festgenommen, torrent.to ist aber weiterhin online.
Wie heute im Rahmen einer Pressemitteilung der GVU bekannt wurde, sprach das Amtsgericht Aachen bereits am 30. April 2013 ein Urteil gegen den heute 33-jährigen Mann. Dem früheren Betreiber eines der bis heute beliebtesten deutschsprachigen Torrent-Webseiten wird vorgeworfen, er habe darüber von Dezember 2005 bis April 2008 aktuelle Kinofilme, Fernsehserien, Musik, Software, Games, E-Books, Pornos und vieles mehr vertrieben.
Nach Ansicht des Gerichts stand dabei der Profitgedanke sehr stark im Vordergrund. Die Werbung des Filesharing-Portals wurde über ein eigens dafür installiertes Werbenetzwerk vertrieben. Ein Richter warf dem Angeklagten vor, mit diesem Geschäftsmodell habe R. in Spitzenzeiten monatliche Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich erzielt. Zu den Vorwürfen hat sich der Angeklagte zu keiner Zeit geäußert. Auch weigerte er sich, der Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) oder den Ermittlungsbehörden Hilfestellungen zur Aufklärung der Urheberrechtsverletzungen zu geben.
Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU, erkennt Gemeinsamkeiten des Torrent-Anbieters mit dem Streamingportal kino.to. torrent.to könne als Blaupause für kino.to angesehen werden, weil es ebenfalls zeitweise eine marktführende Rolle gespielt hat. Zudem soll auch der Betreiber von torrent.to seinen Mitarbeitern niedrige Löhne gezahlt haben.
Da die Vermutung besteht, dass R. über Gelder in der Schweiz und in Liechtenstein verfügt und fliehen könnte, wurde der Angeklagte noch im Gerichtssaal festgenommen. Derzeit läuft ein weiteres Verfahren beim Amtsgericht Aachen wegen Bankrotts und Untreue. Es wurde Untersuchungshaft angeordnet.
Quelle: gulli
Nahezu vier Jahre Haft für ehemaligen Betreiber von illegalem Download-Portal "torrent.to" - GVU: "Fall von geschäftsmäßiger Internetkriminalität wie kino.to"
Quelle: gvu-online
Wie heute im Rahmen einer Pressemitteilung der GVU bekannt wurde, sprach das Amtsgericht Aachen bereits am 30. April 2013 ein Urteil gegen den heute 33-jährigen Mann. Dem früheren Betreiber eines der bis heute beliebtesten deutschsprachigen Torrent-Webseiten wird vorgeworfen, er habe darüber von Dezember 2005 bis April 2008 aktuelle Kinofilme, Fernsehserien, Musik, Software, Games, E-Books, Pornos und vieles mehr vertrieben.
Nach Ansicht des Gerichts stand dabei der Profitgedanke sehr stark im Vordergrund. Die Werbung des Filesharing-Portals wurde über ein eigens dafür installiertes Werbenetzwerk vertrieben. Ein Richter warf dem Angeklagten vor, mit diesem Geschäftsmodell habe R. in Spitzenzeiten monatliche Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich erzielt. Zu den Vorwürfen hat sich der Angeklagte zu keiner Zeit geäußert. Auch weigerte er sich, der Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) oder den Ermittlungsbehörden Hilfestellungen zur Aufklärung der Urheberrechtsverletzungen zu geben.
Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU, erkennt Gemeinsamkeiten des Torrent-Anbieters mit dem Streamingportal kino.to. torrent.to könne als Blaupause für kino.to angesehen werden, weil es ebenfalls zeitweise eine marktführende Rolle gespielt hat. Zudem soll auch der Betreiber von torrent.to seinen Mitarbeitern niedrige Löhne gezahlt haben.
Da die Vermutung besteht, dass R. über Gelder in der Schweiz und in Liechtenstein verfügt und fliehen könnte, wurde der Angeklagte noch im Gerichtssaal festgenommen. Derzeit läuft ein weiteres Verfahren beim Amtsgericht Aachen wegen Bankrotts und Untreue. Es wurde Untersuchungshaft angeordnet.
Quelle: gulli
Nahezu vier Jahre Haft für ehemaligen Betreiber von illegalem Download-Portal "torrent.to" - GVU: "Fall von geschäftsmäßiger Internetkriminalität wie kino.to"
Berlin, 6. Mai 2013 3 Jahre, 10 Monate Haft wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke hat das Amtsgericht Aachen am 30. April 2013 gegen den gebürtigen Heinsberger Jens R. verhängt. Verurteilt wurde der heute 33-Jährige als ehemaliger Verantwortlicher des illegalen Download-Portals "torrent.to", über das aktuelle Kinofilme, Games, E-Books und weitere begehrte Medieninhalte illegal heruntergeladen werden können. Nach Überzeugung des Gerichts betrieb R. diese Internetseite zwischen Dezember 2005 und April 2008 mit dem alleinigen Vorsatz, dort mit größtmöglichem Profit Werbeplätze zu vermieten, die er über sein eigenes Werbenetzwerk vermakelte. Mit diesem illegalen Geschäftsmodell habe R. in Spitzenzeiten monatlich Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich erzielt, so der Vorsitzende Richter.
Dazu Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU), die das Verfahren durch einen Strafantrag 2006 angestoßen hatte: "Hier wurde ein krimineller Betreiber verurteilt, der vorsätzlich die hohe Attraktivität von urheberrechtsverletzenden Medienangeboten im Internet ausnutzte, um illegale Profite zu erwirtschaften. Diese Form der geschäftsmäßigen Internetkriminalität weist sehr viele Gemeinsamkeiten mit kino.to auf. Wir wissen zudem, dass sich der Angeklagte und die kino.to-Chefs kannten. Torrent.to kann somit als Blaupause für kino.to bezeichnet werden."
Torrent.to mit kino.to vergleichbar
In der mündlichen Urteilsbegründung wies das Amtsgericht Aachen auf die herausragende Stellung von "torrent.to" hin. Diese illegale BitTorrent-Portalseite habe, so das Gericht, in Spitzenzeiten eine "marktführende Rolle" gespielt und sei in dieser Hinsicht mit dem 2011 geschlossenen illegalen Streaming-Portal "kino.to" vergleichbar gewesen. Deshalb sei ein ebenso hohes Strafmaß wie gegen den Chefprogrammierer von "kino.to" im Fall des Jens R. angemessen: In beiden Fällen seien die begangenen Urheberrechtsverletzungen den Betreibern auch zuzurechnen. Auch Torrent.to habe die dort aufgeführten urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht, die über dieses illegale Portal abrufbar gewesen seien.
Hohe kriminelle Energie
Strafverschärfend wirkte sich nach Auffassung des Gerichts die hohe kriminelle Energie des Angeklagten aus. So habe er szenespezifische Verdunklungshandlungen vorgenommen, um seine Identität zu verschleiern - unter anderem mit der Registrierung des illegalen Download-Portals unter .to-Domain, dem Kürzel für Tonga. Seinen Mitarbeitern habe er extrem niedrige Löhne gezahlt. Sein einziges Motiv habe in einer maximalen Gewinnsteigerung binnen kürzester Zeit bestanden. Es sei dem Angeklagten einzig und allein darauf angekommen, möglichst hohe Einnahmen durch die Aufrufe der über "torrent.to" ausgelieferten Layer Ads zu erzielen. Nur zu diesem Zweck habe er mit "torrent.to" eine Internetseite betrieben, die möglichst viele Nutzer anlockt.
Strafmaß über der Forderung der Staatsanwaltschaft
Mit dem Strafmaß ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft von 3 Jahren, 6 Monaten hinaus. Die Verteidigung forderte Freispruch. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat sich im gesamten Verfahren nicht zu den Anschuldigungen geäußert und keinerlei Mithilfe an der Aufklärung geleistet. Nach Überzeugung des Gerichts besteht zudem der Verdacht, dass R. noch über Gelder auf Schweizer Konten und über eine Stiftung in Liechtenstein verfüge. Mit Hinweis auf den Fluchtanreiz durch das hohe Strafmaß, den zeitweiligen Wohnort des R. im Ausland sowie ein noch laufendes Verfahren gegen ihn beim Amtsgericht Aachen wegen Bankrott und Untreue erließ das Gericht direkt im Anschluss an das Urteil noch einen Haftbefehl gegen R. wegen Fluchtgefahr. Dieser wurde noch im Gerichtssaal festgenommen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Dazu Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU), die das Verfahren durch einen Strafantrag 2006 angestoßen hatte: "Hier wurde ein krimineller Betreiber verurteilt, der vorsätzlich die hohe Attraktivität von urheberrechtsverletzenden Medienangeboten im Internet ausnutzte, um illegale Profite zu erwirtschaften. Diese Form der geschäftsmäßigen Internetkriminalität weist sehr viele Gemeinsamkeiten mit kino.to auf. Wir wissen zudem, dass sich der Angeklagte und die kino.to-Chefs kannten. Torrent.to kann somit als Blaupause für kino.to bezeichnet werden."
Torrent.to mit kino.to vergleichbar
In der mündlichen Urteilsbegründung wies das Amtsgericht Aachen auf die herausragende Stellung von "torrent.to" hin. Diese illegale BitTorrent-Portalseite habe, so das Gericht, in Spitzenzeiten eine "marktführende Rolle" gespielt und sei in dieser Hinsicht mit dem 2011 geschlossenen illegalen Streaming-Portal "kino.to" vergleichbar gewesen. Deshalb sei ein ebenso hohes Strafmaß wie gegen den Chefprogrammierer von "kino.to" im Fall des Jens R. angemessen: In beiden Fällen seien die begangenen Urheberrechtsverletzungen den Betreibern auch zuzurechnen. Auch Torrent.to habe die dort aufgeführten urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht, die über dieses illegale Portal abrufbar gewesen seien.
Hohe kriminelle Energie
Strafverschärfend wirkte sich nach Auffassung des Gerichts die hohe kriminelle Energie des Angeklagten aus. So habe er szenespezifische Verdunklungshandlungen vorgenommen, um seine Identität zu verschleiern - unter anderem mit der Registrierung des illegalen Download-Portals unter .to-Domain, dem Kürzel für Tonga. Seinen Mitarbeitern habe er extrem niedrige Löhne gezahlt. Sein einziges Motiv habe in einer maximalen Gewinnsteigerung binnen kürzester Zeit bestanden. Es sei dem Angeklagten einzig und allein darauf angekommen, möglichst hohe Einnahmen durch die Aufrufe der über "torrent.to" ausgelieferten Layer Ads zu erzielen. Nur zu diesem Zweck habe er mit "torrent.to" eine Internetseite betrieben, die möglichst viele Nutzer anlockt.
Strafmaß über der Forderung der Staatsanwaltschaft
Mit dem Strafmaß ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft von 3 Jahren, 6 Monaten hinaus. Die Verteidigung forderte Freispruch. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat sich im gesamten Verfahren nicht zu den Anschuldigungen geäußert und keinerlei Mithilfe an der Aufklärung geleistet. Nach Überzeugung des Gerichts besteht zudem der Verdacht, dass R. noch über Gelder auf Schweizer Konten und über eine Stiftung in Liechtenstein verfüge. Mit Hinweis auf den Fluchtanreiz durch das hohe Strafmaß, den zeitweiligen Wohnort des R. im Ausland sowie ein noch laufendes Verfahren gegen ihn beim Amtsgericht Aachen wegen Bankrott und Untreue erließ das Gericht direkt im Anschluss an das Urteil noch einen Haftbefehl gegen R. wegen Fluchtgefahr. Dieser wurde noch im Gerichtssaal festgenommen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Quelle: gvu-online