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PC & Internet The Hurt Locker - Filesharerjagd in 23 US-Staaten in Vorbereitung


US-Filesharer dürfen sich warm anziehen. Die Kanzlei Dunlap, Grubb & Weaver hat Kollegen in 23 US-Bundesstaaten rekrutiert, um an den örtlich zuständigen Gerichten Auskunftsverfahren und notfalls Prozesse einzuleiten. Aus den Fehlern der Kollegen hat man offenbar gelernt.



Die Filesharer-Jagd in den USA gestaltet sich deutlich schwieriger als beispielsweise in Deutschland, insbesondere, weil bereits zum wiederholten Male ein US-Richter das Pendant zum "fliegenden Gerichtsstand" deutlich eingeschränkt hat. Aus den Fehlern der Kollegen hat man bei der Kanzlei Dunlap, Grubb & Weaver gelernt. Diese agieren für die U.S. Copyright Group. Eines der Filmwerke, für das die Kanzlei aktiv wird, ist "The Hurt Locker".

Wie die Kanzlei nun mitteilt, habe man Kollegen in 23 US-Bundesstaaten mit der Durchführung von Auskunfts- und Klageverfahren beauftragt. Pro Antrag dürften sich zwar nach wie vor einige Hundert IP-Adressen finden, doch man will dadurch örtlich zuständige Gerichte ansprechen. Eine Hürde, die beispielsweise von der Adult Copyright Company nicht genommen wurde. Nicht zuletzt deshalb wurden zwei Anträge dieser Piratenjäger mit über 10.000 IP-Adressen abgewiesen.

Wohin genau die Beauftragung von weiteren Juristen führen soll, ist noch unklar. Natürlich will man dadurch die Verfahren voranbringen. Die Beschäftigung weiterer Juristen sowie die zunehmende Zahl an benötigten Anträgen dürfte die Gewinnspanne jedoch deutlich mindern. Wie Thomas Dunlap gegenüber CNET erklärte, wolle man jedoch bis März gegen alle Filesharer etwas in die Wege geleitet haben.

Letzten Endes besteht jedoch nach wie vor die Gefahr, dass einzelne Gerichte die schiere Masse an IP-Adressen ablehnen. Es könnte dann die Notwendigkeit entstehen, tatsächlich weit mehr Geld in die Filesharerjagd zu investieren als ursprünglich vorgesehen. Im ungünstigsten Fall müsste möglicherweise sogar ein Prozess geführt werden. Sonst lässt sich die Drohkulisse des „verklagt Werdens“ nicht aufrecht erhalten.

Quelle: Gulli
 
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