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PC & Internet Telekommunikationsgesetz enthält nun Bußgeldregelungen

Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen. Neu darin aufgeführt werden nun Bußgeldregelungen, die künftige Geldstrafen gegen Netzbetreiber bei bestimmten Verletzungen der Netzneutralität nach sich ziehen können.

Sollten sich Anbieter in Zukunft nicht an die Verordnungen halten und den Datenverkehr unzulässig beschränken sowie bei sonstigen Verstößen, wie dem Einsetzen solcher Verkehrsmanagementmaßnahmen, die etwa einzelne Anwendungen diskriminieren oder nicht verhältnismäßig sind, werden bis zu 500.000 Euro Strafe fällig.

Bei nicht ordnungsgemäßen Informationen seitens des Anbieters gegenüber dem Kunden über die tatsächliche Geschwindigkeit des Internetzugangs (die kann in der Praxis von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit abweichen) oder wenn sich Anbieter über „vertragsgemäße Beschränkungen des offenen Internetzugangs“ ausschweigen, müssen Netzbetreiber dann bis zu 100.000 Euro zahlen.

Es bleibt nun der Bundesnetzagentur, der für Deutschland zuständigen Regulierungsbehörde, überlassen, zu kontrollieren, ob gegen die Vorgaben der EU-Verordnung verstoßen wird, und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen.

Potenzielle Strafen bei Verstößen gegen die Netzneutralität fallen in den Niederlanden deutlich höher aus. Anders als bei uns wurden dort auch Praktiken wie Zero Rating eine klare Absage erteilt. Abschrecken sollen zudem wirklich drohende Bußgelder, die die Regulierungsbehörde ACM bei jeglichen Verstößen gegen die Netzneutralität verlangen kann: Es geht um Beträge von bis zu 450.000 Euro oder bis zu zehn Prozent des Umsatzes. Natürlich werden es sich bei solchen immensen Summen Anbieter wohl 2x überlegen, ob Verstöße gegen die Verordnung diese Strafe wohl wert ist.

Fazit:
Im direkten Vergleich mit den Niederlanden sieht die Sachlage bei uns hingegen schon völlig anders aus, denn den großen Providern dürften die verhältnismäßig geringen Gebühren kaum wehtun. Thomas Lohninger von AKVorrat meinte zu unserer Bußgeldregelung: „De facto hat die Bundesregierung damit Netzneutralität aufgegeben. Die Telekom zahlt diese Strafen aus der Portokasse!“ Tatsächlich konnte die Telekom Deutschland GmbH im Jahr 2015 einen Umsatz von 22,4 Milliarden Euro verbuchen, während das Mutterunternehmen Deutsche Telekom AG einen Konzernüberschuss von 4,1 Milliarden Euro verkündete.

Quelle: tarnkappe
 
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