Zum Jahreswechsel treten traditionell zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Die Neuerungen, die ab dem 1. Dezember gelten, sind hingegen vergleichsweise überschaubar. Im Mittelpunkt steht ein verbesserter Verbraucherschutz bei Telefonverträgen.
TELEKOMMUNIKATION: Telefon- und Internetkunden müssen besser informiert werden. Ab Dezember sind die Anbieter dazu verpflichtet, auf der monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist aufzuführen - einschließlich des genauen Datums, zu dem die Kündigung eingehen muss, um eine eventuelle Vertragsverlängerung zu verhindern.
Quelle; INFOSAT
TELEKOMMUNIKATION: Telefon- und Internetkunden müssen besser informiert werden. Ab Dezember sind die Anbieter dazu verpflichtet, auf der monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist aufzuführen - einschließlich des genauen Datums, zu dem die Kündigung eingehen muss, um eine eventuelle Vertragsverlängerung zu verhindern.
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