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Handy - Navigation Telefonrechnung mit Kündigungsfrist - Änderungen zum 1. Dezember

Zum Jahreswechsel treten traditionell zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Die Neuerungen, die ab dem 1. Dezember gelten, sind hingegen vergleichsweise überschaubar. Im Mittelpunkt steht ein verbesserter Verbraucherschutz bei Telefonverträgen.

TELEKOMMUNIKATION: Telefon- und Internetkunden müssen besser informiert werden. Ab Dezember sind die Anbieter dazu verpflichtet, auf der monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist aufzuführen - einschließlich des genauen Datums, zu dem die Kündigung eingehen muss, um eine eventuelle Vertragsverlängerung zu verhindern.



Quelle; INFOSAT
 
Bei der Telekom ist seit diesem Jahr auf der Rechnung schon die Kündigungsfristen drin, da die Mindestvertragslaufzeit nächstes jahr nach 9 jahren endet und man dann kündigen kann. Wusste jetzt gar nicht, das 9 jahre mindestvertragslaufzeit war. Ich habe noch Call&Surf Basic(4.1) Universal, den es auch nicht mehr gibt, nachdem die magenda bei Telekom angefangen hat. mal schauen mit vertragsänderung im Sommer
 
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