Einem Bürger in Buffalo, im US-Bundesstaat New York, wurde sein offenes WLAN zum Verhängnis. Ein Dritter hatte sein WLAN benutzt, um an Kinderpornografie zu gelangen und diese zu verbreiten. Eine bewaffnete Spezialeinheit der Polizei stürmte die Wohnung des Anschlussinhabers früh morgens und nahm ihn fest. Ohne jede Auswertung der Indizien wurde der Mann aufgefordert, er soll seine Tat zugeben.
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Man kann es nicht oft genug sagen: Ein offenes WLAN kann gefährlich werden. Dies sollte natürlich keine grundsätzliche Absage an freies und offenes WLAN sein. Doch wer ein solches betreibt, muss sich immer der damit einhergehenden Risiken bewusst sein. Abmahnungen und polizeiliche Ermittlungen sind vermutlich die harmloseste Variante, in Anbetracht eines Falles, der sich jüngst in den USA abgespielt hat.
Dort wurde die Wohnung eines Mannes von einem SWAT-Team gestürmt, nachdem er ins Visier von Ermittlern geraten war. Über seinen Anschluss war kinderpornografisches Material heruntergeladen und verbreitet worden. Was für gewöhnlich zu einer ganz normalen polizeilichen Ermittlung mit einer normalen Hausdurchsuchung führt, wurde hier nach oben hin ausgereizt. Normalerweise kommen SWAT-Teams bei Geiselnahmen oder besonders risikoreichen Verhaftungen zum Einsatz. Die Verhaftung von Pädophilen fällt für gewöhnlich nicht in diese Sparte.
Im konkreten Fall stürmten jedoch schwerbewaffnete SWAT-Beamte die Wohnung des Verdächtigen in den frühen Morgenstunden. Dieser hatte wenige Wochen zuvor einen neuen WLAN-Router erworben. Da ihm die Absicherung des Geräts zu schwer fiel, nahm er keine Sicherheitseinstellungen vor. Für die Polizisten schien dennoch klar, dass der Anschlussinhaber zugleich der Täter sein muss. Wie sein Anwalt, Barry Covert, schildert, habe man seinen Mandanten als Widerling beschimpft und ihn aufgefordert, die Sache einfach zuzugeben.
Inzwischen hat sich die Polizei für ihr Vorgehen entschuldigt. Man teilte mit, dass man hier tatsächlich zu scharf reagiert hätte. Der Verdächtige sei außerdem nicht der Täter. Bei der Hausdurchsuchung habe man keinerlei belastendes Beweismaterial finden können. Vielleicht hat man auch eine Lektion im Hinblick auf offene WLANs gelernt.
Quelle:
Gulli