eineWenn nein, ist es dann nicht sinnvoller das gesamte Haus mit blitzschutz auszustatten und die schüssel an den blitzschutz anzuklemmen ?
Der Blitzschutz ist in privaten Häusern nicht vorgeschrieben, es gäbe bestenfalls die Möglichkeit der Kommunen so was in ihrem Bebauungsplan fest zu schreiben, aber gelesen habe ich von dem noch nie.Habe gelesen, dass bei so kleinen Häusern i.d.r. kein blitzschutz Pflicht ist, aber viele Versicherungen in ihrem kleingedrucktem trotzdem darauf bestehen?
Aus dem Thema blitzschutz und erdung halten wir uns hier raus. Dies umzusetzen ist aufgabe von fachfirmen. Außer dem hinweis, dass es erforderlich ist werde ich hier zukünftig jeden beitrag zu diesem thema löschen!
Es ist überfällig, dass Blitzschutz auch in der Blitzschutznorm als Oberbegriff für alle Schutzmaßnahmen des Inneren (= Potenzialausgleich) und Äußeren (Fundament-/Ringerder, Antennenerdung und Blitzschutzanlage) Blitzschutzes offiziell definiert wird, damit die verbale Schludrigkeit aufhört, dass der Begriff auf Blitzschutzanlagen verengt wird....so ist es, es wird immer wieder Erdung / Potentialausgleich mit Blitzschutz verwechselt!
"""d.h. eine antenne unter dem dach, muss ich nicht mal erden !?!?"""
Auch das ist eine Verallgemeinerung, denn das gilt nur für:
Antennen unter der Dachhaut, wenn deren äußerster Punkt und die Antennenzuleitung mindestens 0,5m von der Dachhaut-Innenseite und von Schornsteinen sowie Entlüftungsanlagen entfernt und die Antennenzuleitung im inneren des Gebäudes geführt ist.
Welche Gebäude mit Blitzschutzanlagen geschützt werden müssen ist in den jeweiligen Landebauordnungen festgelegt. Eine Gemeinde hat nur die Befugnis in Bebauungsplänen Forderungen zu stellen die auch durch das Baurecht gedeckt sind.Der Blitzschutz ist in privaten Häusern nicht vorgeschrieben, es gäbe bestenfalls die Möglichkeit der Kommunen so was in ihrem Bebauungsplan fest zu schreiben, aber gelesen habe ich von dem noch nie.
Nicht alles was man kann ist auch zulässig und für die Maschenweiten gibt es eindeutige Normvorgaben.Jedoch gibt es bei den Versicherungen eben zum einen das Kleingedruckte, aber auch günstigere Tarife, in der Gebäude wie auch Hausratversicherung.
Was die Kosten anbelangt, schwer zu sagen, denn es kommt auf den Ort an, welche Blitzschutzklasse man wählt, welche Erder jetzt schon vorhanden sind, aus dem Gefühl heraus reicht die Maschenweite von 10 m aus, also kommt noch ein Ringerder dazu.
Und die Verlegung des Ringerders kann ja der Bauherr, sofern er nicht zwei linke Hände hat, selbst durchführen.
Die Potenzialverschleppung vor allem bei Kupfer ist mir schon unverständlich. Ein teurer LWL-LNB kann bei großen Distanzen sinnvoll sein, das der aber unverändert über Koaxerdkabel stromversorgt werden muss, bietet ein Lichtwellenleiter blitzschutztechnisch keinen wesentlichen Vorteil.Im Garten ist auch eine Erdung ein muss, vor allem bei Kupfer kommt eben noch die Potentialverschleppung ins Spiel, jedoch mit LWL würde man diese umgehen.
Dass jede Antenne mit Erdung und PA ist besser als wenn nix gemacht wird, ist eine Binsenweisheit. Das ähnelt dem Vergleich von Äpfel mit Birnen.Als Alternative wenn der Blitzschutz nicht in Frage kommt, auf jeden Fall besser als auf dem Hausdach ohne Schutz.
ist das:
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oder dasSie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
versicherungstechnisch nicht richtig, sprich, verweigert sie die zahlung, wenn ich mir mit 16mm² den blitz ins haus hole, so wie es der sat-hersteller oder die elektrofirma vorschlägt, oder ist das NUR NICHT OPTIMAL, aber noch im zulässigen bereich....die einen sagen, ja kann man so machen, die anderen sagen, nein verboten, aber geh zu ner fachfirma...
trifft sachlich ebenso auf blitzstrombelastete Erdleiter von Antennen zu, auch wenn es in der Norm so (noch) nicht ausdrücklich festgeschrieben ist.Elektro Hamann schrieb:Damit die Gefahr von unkontrollierten Überschlägen zwischen Teilen des Äußeren Blitzschutzes und metallenen und elektrischen Installation im Inneren gebannt wird, ist es erforderlich den Trennungsabstand (s) zwischen blitzstromdurchflossenen Teilen, wie z. B. den Ableitungen und Fangeinrichtungen, und andererseits den zu schützenden metallenen oder elektrischen Anlagenteilen, wie z. B. Energiekabel und Antennenmasten, einzuhalten.
Löschungen aus Fürsorge wegen fehlender Fachkunde der User sind löblich, nur ist die auf Blitzschutzanlagen beschränkte Ankündigung inkonsequent.
Arbeiten an Blitzschutzanlagen sindSie müssen registriert sein, um Links zu sehen.vorbehalten. Erdung und PA gehören zur Elektroanlage und Installationen an dieser sind nachSie müssen registriert sein, um Links zu sehen.bei einem VNB eingetragenen Elektro-Fachbetrieben vorbehalten. Wie ist die ungleiche Behandlung zu begründen?
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