AW: Suche komplette Anlage für Einfamilienhaus
du musst es mir nicht beibringen, sondern einfach nur die fragen beantworten...genau dein 2. satz tut dies doch.... man darf eine satschüssel NUR DANN auf dem dach montieren, wenn sie mit einem blitzschutz versehen ist. wenn das haus generell keine blitzschutzanlage hat, MUSS man eine nachrüsten.....
nun ist meine frage:
wenn ich eine schüssel auf dem dach habe, die ich mit einem blitzschutz versehen habe, weshalb muss ich diese noch zusätzlich erden ? zumal man die erdung, ja auch wiederum an den blitzschutz mit anschließen darf ?!? ich weiß, das eine ist gegen berührung, das andere gegen blitze, aber erdet der blitzschutz sie nicht auch gleichezeitig?
Ich habe folgendes gefunden:
Kommen wir zur Unterscheidung, in welchen Fällen die Normen zum Blitzschutz bzw. die zur Antennenerdung anzuwenden sind, und die ist ganz einfach: Blitzschutz bezieht sich immer auf Gebäude oder ähnliche Objekte; wird eine Antenne auf einem Gebäude mit Blitzschutzanlage errichtet, dann sind sowohl die Blitzschutznormen VDE 0185-305 als auch die Antennenerrichtungsnormen VDE 0855 anzuwenden. In allen anderen Fällen sind die Normen zur Antennenerriichtung VDE 0855 maßgeblich. Dabei wird übrigens zwischen Empfangsanlagen (VDE 0855-1) und Sende-/Empfangsanlagen (VDE 0855-300) unterschieden.
http://www.vde.com/de/Ausschuesse/Blitzschutz/FAQ/bs/oeffentlich/Seiten/Blitzschutz-Antennenerdung.aspx
UND/ODER das hier:
Da durch die Errichtung einer Antennenanlage das Blitzeinschlagsrisiko
des Gebäudes NICHT erhöht wird, ist für Gebäude die aufgrund anderer Bestimmungen
oder einer Risikoanalyse keinen Gebäudeblitzschutz benötigen, eine
Antennenerdungsanlage nach der Norm DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ausreichend.
Bei Gebäuden, die mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet sind, muss die
Antennenanlage unter Anwendung der Normen aus der Reihe DIN EN 62305 (VDE 0185-
305) in das Blitzschutzkonzept einbezogen werden.
Bei Gebäuden ohne Blitzschutzanlage sind der Mast und die Kabelschirme der
Koaxialkabel für den Schutz gegen statische
atmosphärische Überspannungen und
Blitzentladungen zu erden. Der Antennenmast ist
über einen Erdungsleiter blitzstromtragfähig mit der
Erde zu verbinden. Der Anschluss des
Antennenmastes ist mit entsprechenden Schellen
herzustellen (Bild 2). Die Verbindung zur Erde ist
geradlinig und senkrecht auszuführen, so dass ein
möglichst kurzer und direkter Weg zur
Erdungsanlage gewährleistet ist.
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so wie ich das verstehe, muss ich bei einem gebäude OHNE blitzschutzanlage, nicht extra eine installieren, nur weil ich eine SAT-schüssel auf dem dach habe....allerdings muss ich das standrohr mit einer blitzstromfähigen bandrohrschelle und 16mm² einzelmassivkupferdraht versehen.
zudem müssen alle koaxschirme mit 4mm² ebenfalls mit der erdung verbunden werden...aber ich kann alles auf meine erdungsschiene im technikraum klemmen...