Das Recht auf Versorgung mit Internet braucht einen Preis. Ein Vorschlag der Bundesnetzagentur, diesen zu ermitteln, stößt auf Kritik der Betreiber.
Die Bundesnetzagentur hat Grundsätze zur Ermittlung erschwinglicher Preise beim Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen (RaVT, früher Universaldienst) veröffentlicht. Übernimmt kein Anbieter die Versorgung freiwillig, kann die Bundesnetzagentur eines oder mehrere Unternehmen verpflichten, einen sogenannten Anspruchsinhaber zu versorgen.
Der Buglas (Bundesverband Glasfaseranschluss) kritisierte am 16. August 2022 (PDF), dass die monatlichen Preise für die Dienstenutzung allein auf die Marktpreise abgestimmt würden. "Der Marktpreis kann jedoch erheblich unter dem erschwinglichen Niveau liegen. Eine Berücksichtigung von regionalen Gegebenheiten sowie des jeweils vor Ort herrschenden Einkommensniveaus - beides wäre nach neuem Telekommunikationsgesetz möglich - unterbleibt aber bei der Festlegung erschwinglicher Preise in Gänze", betonte Buglas-Geschäftsführer Wolfgang Heer.
Starlink soll eine Option sein
Positiv wertet der Buglas, dass die Bundesnetzagentur sich an den konkreten Kosten im jeweiligen Landkreis orientieren will. Mit diesem Ansatz soll regionalen Unterschieden Rechnung getragen werden, so kann ein Anschluss im Mittelgebirge deutlich teurer zu erschließen sein als im Flachland.
Eine technologieneutrale Betrachtung würde laut Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation) zur Benachteiligung von Unternehmen führen, die zur Umsetzung des Rechts Glasfaseranschlüsse bauen, da deren Realisierung insbesondere in ländlichen Gebieten deutlich kostenintensiver ist.
Durch die technologieneutrale Betrachtung von Durchschnittspreisen werde auch die Einbeziehung von Satelliteninternet wie Starlink von vornherein ausgeschlossen. "Dies ist umso kritischer, weil den bisher noch schlecht versorgten Bürgerinnen und Bürgern über das Satelliteninternet von Starlink innerhalb kürzester Zeit deutlich höhere Bandbreiten als die gesetzlich geforderten Minimalbandbreiten zur Verfügung gestellt werden könnten", erklärte der Breko.
Quelle; golem
Die Bundesnetzagentur hat Grundsätze zur Ermittlung erschwinglicher Preise beim Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen (RaVT, früher Universaldienst) veröffentlicht. Übernimmt kein Anbieter die Versorgung freiwillig, kann die Bundesnetzagentur eines oder mehrere Unternehmen verpflichten, einen sogenannten Anspruchsinhaber zu versorgen.
Der Buglas (Bundesverband Glasfaseranschluss) kritisierte am 16. August 2022 (PDF), dass die monatlichen Preise für die Dienstenutzung allein auf die Marktpreise abgestimmt würden. "Der Marktpreis kann jedoch erheblich unter dem erschwinglichen Niveau liegen. Eine Berücksichtigung von regionalen Gegebenheiten sowie des jeweils vor Ort herrschenden Einkommensniveaus - beides wäre nach neuem Telekommunikationsgesetz möglich - unterbleibt aber bei der Festlegung erschwinglicher Preise in Gänze", betonte Buglas-Geschäftsführer Wolfgang Heer.
Starlink soll eine Option sein
Positiv wertet der Buglas, dass die Bundesnetzagentur sich an den konkreten Kosten im jeweiligen Landkreis orientieren will. Mit diesem Ansatz soll regionalen Unterschieden Rechnung getragen werden, so kann ein Anschluss im Mittelgebirge deutlich teurer zu erschließen sein als im Flachland.
Eine technologieneutrale Betrachtung würde laut Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation) zur Benachteiligung von Unternehmen führen, die zur Umsetzung des Rechts Glasfaseranschlüsse bauen, da deren Realisierung insbesondere in ländlichen Gebieten deutlich kostenintensiver ist.
Durch die technologieneutrale Betrachtung von Durchschnittspreisen werde auch die Einbeziehung von Satelliteninternet wie Starlink von vornherein ausgeschlossen. "Dies ist umso kritischer, weil den bisher noch schlecht versorgten Bürgerinnen und Bürgern über das Satelliteninternet von Starlink innerhalb kürzester Zeit deutlich höhere Bandbreiten als die gesetzlich geforderten Minimalbandbreiten zur Verfügung gestellt werden könnten", erklärte der Breko.
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Quelle; golem