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Staatstrojaner: BKA kauft umstrittene Überwachungssoftware FinSpy

claus13

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picture alliance / dpa​
Staatstrojaner (Symbolbild): Eine Lizenz für zwölf Monate und zehn Computer



Das Bundeskriminalamt bekommt eine neue Software zur Überwachung von Computern. Nach dem Debakel mit dem Staatstrojaner der Firma DigiTask soll nun ein Spitzelprogramm von Elaman Verdächtige ausspähen.
Hamburg - Die Bundesregierung hat der "
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" zufolge die umstrittene Spionagesoftware FinSpy erworben. Wie die Zeitung am Donnerstag berichtete, bestätigte das Innenministerium den Kauf einer Nutzungslizenz für das Programm der Firma Elaman, deutsche Partnerfirma der britischen Firma Gamma. Das Programm diene der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung, müsse vor seiner Verwendung aber noch an die Rechtslage in Deutschland angepasst werden. Die Lizenz gilt für zwölf Monate und zehn Computer. Laut dem Bericht zahlte das Ministerium dem Hersteller dafür 147.000 Euro.

Bekannt war bereits,
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, da die vom BKA gewünschte Entwicklung eines eigenen Behörden-Trojaners offenbar zu lange dauert. Nicht vor 2014 soll das eigene Überwachungsprogramm fertig sein, so lange wird auf die umstrittene Spähsoftware privater Entwickler zurückgegriffen. Daran könnte es auch liegen, dass FinSpy vom Bund zunächst für nur ein Jahr erworben wurde.Gamma wurde in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, weil FinSpy in der unveränderten Version
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. Die internationale Sektion von "Reporter ohne Grenzen" (RoG)
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. RoG verweist unter anderem auf einen Bericht der kanadischen Bürgerrechtsorganisation Citizen Lab, dem zufolge die Behörden von Bahrain heimlich FinSpy auf Computern von Oppositionellen installierten. Die infizierten Rechner seien nahezu vollständig und in Echtzeit überwacht worden.
Im Herbst 2011 sorgte schon einmal ein sogenannter Staatstrojaner für Schlagzeilen. Damals meldete der Chaos Computer Club (CCC)
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. Obwohl dieses Programm nach Gesetzeslage nur zur Überwachung von Internettelefonaten hätte eingesetzt werden dürfen, ermöglichte es laut CCC auch den Zugriff auf "das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers".
Online-Durchsuchungen stehen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008 unter Richtervorbehalt. Zudem sind sie nur zugelassen, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.

juh/afp


Quelle:
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claus13
 
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