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Handy - Navigation Sony muss für Wasserschäden an wasserdichter Z-Serie geradestehen

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Die Einführung der Xperia Z-Linie sollte Sony wieder zur alten Stärke auf dem Smartphone-Markt führen. Das hat in den letzten Jahren sichtlich nicht geklappt - statt dessen muss das Unternehmen nun auch noch eine juristische Ohrfeige wegen deutlich überzogener Werbung in Kauf nehmen.

Vor fast fünf Jahren brachte Sony seine ersten Z-Modelle auf den Markt und griff dabei vor allem das Problem auf, dass Nutzer immer wieder mit Defekten zu kämpfen hatten, weil ihre Smartphones zu empfindlich gegen Umwelteinflüsse waren. Robuste Geräte, die auch mal einen Marsch durch den Regen durchhalten, sollten so die Verbraucher anlocken.

Allerdings ging man in der Werbung etwas zu weit, wie XDA-Developers berichtet. In den Anzeigen, die das erste Xperia Z anpriesen, wurde den Nutzern versprochen, dass dieses "wasserdicht" (water proof) sei. Allerdings verfügten die Mobiltelefone damals "nur" über eine IP56-Zertifizierung, die es als "spritzwassergeschützt" (water resistant) auswiesen. Beides klingt vor allem im Englischen sehr ähnlich, macht in der Praxis aber einen großen Unterschied.

Die Werbung zeigte in Form offizieller Produktfotos sogar ein Xperia Z, das gerade vollständig ins Wasser eintaucht. Viele Käufer nahmen dies für bare Münze und setzten ihre Geräte auch einem Tauchgang aus. Manche nur, um die Zusagen Sonys zu testen, andere, um beispielsweise unter Wasser Fotos aufzunehmen. Meist funktionierte das auch - zumindest, wenn beispielsweise der Kopfhörer-Eingang abgedichtet wurde. Irgendwann stellten die meisten Geräte dann aber schlicht den Dienst ein.

In den USA war Sony letztlich mit einer Sammelklage enttäuschter Kunden konfrontiert, die sich durch die Werbung in die Irre geführt sahen. Immerhin weigerte sich der Hersteller, die daraus entstandenen Wasserschäden über die Garantie zu beheben. Vor Gericht setzten die klagenden Nutzer nun durch, dass Sony für diverse Geräte eine Garantieverlängerung anbieten und die Käufer für früher entstandene Probleme entschädigen muss.

Das Urteil gilt dabei für immerhin 24 verschiedene Modelle der Z-Serie, die lediglich mit IP56-Zertifizierung, aber immer als wasserdicht verkauft wurden. Ironischerweise fehlt allerdings das allererste Gerät der Serie in dieser Liste. Abgedeckt sind somit letztlich nur jene Produkte, die ab dem Xperia ZR auf den Markt kamen.

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Quelle; winfuture
 

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Wobei auch beim Z5(C) mit IP68 ("dauerhaftes Untertauchen", z.B. Tauchpumpe oder Aquariumheizstab, maximale Tiefe muss angegeben werden) geworben wird, allerdings gibt es eine Einschränkung auf (wenn ich mich korrekt erinnere) 30 min. Also ist das lediglich "zeitweiliges Untertauchen", nämlich IP67.
 
Falsch. IP67 ist wasserdicht bis 1m/30min, und IP68 bis 2m/30m.
 
Von wegen falsch... Wo hast Du Deine "alternativen Fakten" her?
 
Und wo ist meine Aussage denn nun falsch? Falsch ist nämlich das:
und IP68 bis 2m/30m.
(Ich gehe mal davon aus, dass Du 30 min meinst, so steht es auch davor).

Da IPX8 dauerhaftes Untertauchen auf unbestimmte Zeit bedeutet (google mal weiter, Deine Seite ist da nicht genau genug) mit Angabe der maximalen Tiefe (Anleitung, Datenblatt usw.), kann ein Handy, welches nur 30 min eingetaucht sein darf, kein IPX8 haben, sondern nur IPX7.

Aber auch ein Aquarienheizstab, der nur 0,5 m (weniger als Deine Abgabe bei IPX7) dauerhaft untergetaucht werden darf, hat dennoch IPX8.
 
Von den meisten Herstellern wird bei IP68 ein Untertauchen in 2m bis 30 Min. angegeben. Ich brauche da nicht zu googlen.

Aber damit wir hier zu einem Ende kommen: Du hast Recht und ich meine Ruhe...
 
Danke, es ist nämlich OT.
Klärt das per PN und nun zurück zum Thema. :-)
 
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