Ja mit den EMMs vom vorherigen Receiver, die V13 wird ja wohl kaum mit dem sky Q Receiver ausgeliefert worden sein und der andere Receiver hat DES zuordner.
Heute auch das Schreiben erhalten:
"Neue Smartcard in kürze bei dir"..........................................
Werde weiterhin meine V13 "manuell" in Oscam Befriedigen bis zum bitteren Ende, was anderes bleibt ja nicht übrig.
Wenn sie mir also irgendwann mein Modul wegnehmen und die V14 auch nicht mehr Betrieben werden kann, greift der Einspruch der letzten AGB Änderung.
Da ich explizit gegen die letzte AGB Änderung Einspruch erhoben habe greift folgender Passus nicht mehr und ich hätte sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht ;-)
Zitat ON: 1.2.4 Entsprechendes gilt auch für ein Leih-CI-Plus-Modul. Dieses kann gegen einen Leih-Digital-Receiver ausgetauscht werden. Der Kunde erkennt an, dass es im Rahmen von Software-Aktualisierungen zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Kunde im Empfangsgerät gespeichert hat, oder zur Änderung und/oder zum Verlust unwesentlicher Funktionen kommen kann.
Zitat OFF:
Abgesehen davon beträgt die "normale" Kündigungsfrist eh nur 1 Monat
Und zu den „geliehenen Empfangsgeräten“ gehörte auch schon immer das CI+ Modul, wurde nur an der Stelle in den AGBs früher so nicht ausdrücklich genannt, aber irgendwo anfangs der AGB, was ein „Empfangsgerät“ ist/sein kann.
@Dr.Nobody , hättest du erfolgreich gegen die letzte AGB Änderung Einspruch erhoben, wäre dein Vertrag schon gekündigt.
Du kannst nicht Teilen der AGB Widersprechen. Sky würde das mit Sicherheit auch nicht mitmachen, weil Sie dann Buch führen müssten, wer gegen was Widersprochen hat.