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Sky - Sonderkündigung nach Senderwegfall

Ich denke, dass man zumindest aus der Summe der Sky-Katastrophen genug Argumente findet für Sonderkündigung, wie ich im Thread schon knapp formulierte: #167

Allerdings sollte man innerhalb 14 Tagen seit Kenntnis der Problemlage dann die Sonderkündigung senden per Mail und parallel Fax, um Retourschein bitten (als "guter Wille", Geräte/Smartcard zurück zu senden), Sky weiter abbuchen zu lassen und weiter zu gucken. So riskiert man keinen Stress, kann weiter gucken und bekommt später bei Erfolg rückwirkend trotzdem sein Geld zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
1.1.4
Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und
Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen,
wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte oder aus technischen Gründen, wie z.B.
Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Kun
den rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpas
sung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren.
Der Kunde ist berechtigt,
den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung
zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnie
renden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Kunde nur berechtigt, diesen Bestandteil
schriftlich zu kündigen. Sky wird den Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist
hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. An
passung zugehen.

Damit sollte es auch gehen, oder bin ich auf dem holzweg?

Cau Adas
 
1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle, sonstigen Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines sonstigen Dienstes, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt.


Also Sky kann nach 1.1.2 Programme/Pakete ändern, solange sich der Charakter des Pakets nicht ändert.
In 1.1.4 geht es um Änderungen, die den Charakter des Pakets verändern. Das erkennt man an der Einleitung "über Ziffer 1.1.2 hinaus", d.h. bei Änderungen, die mehr umfassen, als nach 1.1.2 jederzeit ohne Sonderkündigung für Sky erlaubt sind.

Jetzt musst du argumentieren, ob aktuelle Änderungen nur Kleinkram sind nach 1.1.2 oder aber den Charakter des Pakets ändern im Sinne des Sonderkündigungsrechts nach 1.1.4?
 
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