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Sky Deutschland Sky darf Programmpakete nicht willkürlich ändern

  • Pay-TV-Anbieter behielt sich umfassende Rechte zur Änderung der abonnierten Programmpakete vor.
  • Abo-Bedingungen ließen auch unzumutbare Änderungen ohne triftigen Grund zu.
  • Landgericht München erklärt zwei von drei strittigen Klauseln für unwirksam.
Sky Deutschland darf sich in seinen Geschäftsbedingungen nicht das Recht einräumen, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken. Entsprechende Klauseln in den Abo-Bedingungen des Pay-TV-Anbieters sind unwirksam, entschied das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

„Programme und Programmpakte dürfen nicht ohne triftigen Grund und nicht ohne Rücksicht auf die Interessen der Abonnentinnen und Abonnenten geändert oder eingeschränkt werden“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Die Gründe und der Umfang möglicher Leistungsänderungen müssen in den Vertragsbedingungen klar und fair geregelt sein.“

Keine Programmänderung ohne triftigen Grund
Sky hatte sich in den Bedingungen vorbehalten, das Programmangebot beliebig zu ändern, solange dessen „Gesamtcharakter“ erhalten bleibt. Der vzbv hatte kritisiert, die Klausel könne selbst unzumutbare Einschränkungen des Programms rechtfertigen, und verwies auf ein Beispiel aus dem vergangenen Jahr. Viele Kunden hatten das Sky Sport Paket vor allem wegen der Übertragung der Formel 1-Rennen abonniert. Damit hatte der Sender kräftig geworben. Doch in der Saison 2018 waren die Rennen nicht mehr bei Sky zu sehen. Die Übertragungsrechte waren dem Unternehmen zu teuer geworden. Kunden, die ihr Abo daraufhin kündigen wollten, ließ Sky mit dem Hinweis auf die strittige Klausel nicht aus dem Vertrag. Da immer noch Sport gezeigt werde, habe sich der Gesamtcharakter des Pakets nicht geändert.

Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Sky-Kunden durch die Klausel unangemessen benachteiligt werden. Das Recht zur einseitigen Leistungsänderung sei darin an keinerlei Voraussetzungen geknüpft und ermögliche dem Anbieter eine grundlose Abänderung des abonnierten Programmpakets.

Umfang der Änderungen nicht vorhersehbar
In einer weiteren Klausel erkannten die Abonnenten an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen je nach Verfügbarkeit der jeweiligen Programrechte für Sky variieren könne. Auch dies ist nach Auffassung des Gerichts unzulässig. Das Unternehmen könne zwar ein berechtigtes Interesse an einer Änderung der Programmpakete haben, da es die Verfügbarkeit von Programmen und Lizenzen teilweise nicht beeinflussen könne. Die Klausel enthalte jedoch keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs der Änderungen. Ihr Wortlaut lasse es zu, den Programminhalt in unzumutbarer Weise zu reduzieren. Dies ging dem Gericht zu weit.

Klausel mit Sonderkündigungsrecht zulässig
Für zulässig erklärte das Gericht dagegen eine Klausel, nach der Sky zu Programmänderungen berechtigt ist, die aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen erforderlich sind. Für diesen Fall hatte Sky seinen Kunden allerdings ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Die Forderung des vzbv, Abonnenten müssten auch die Möglichkeit haben, einer unbegründeten oder zu weit gehenden Änderung zu widersprechen und den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen fortzusetzen, wiesen die Richter zurück. Der vzbv hat hierzu Berufung zum OLG München eingelegt.

Urteil des Landgerichts München I vom 17.01.2019, Az. 12 O 1982/18 nicht rechtskräftig

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; vzbv
 
Sky lässt sich doch seit Jahren auf einzelnen Verhandlungen ein. Wer möchte denn wegen solcher Sache alleine vor Gericht. Da wir in einem Oberkapitalisten Land leben und wir keine Sammelklagen so einfach machen können, lachen die doch darüber.
 
Man hat ja auch noch was anderes zu tun als mit Sky vor Gericht zu gehen.Wenn ich nur über Gerichte mein Recht bei Sky erstreiten
kann dann scheisse ich auf den Verein.So wichtig sind Dir mir nicht und das Programm zu dünne.
 
das gute ist ja, dass keiner gezwungen ist, sky zu nehmen. aber solche dinge können dir woanders auch passieren, zb versicherungen. die rechnen natürlich genau damit. streiten kosten zeit und geld, und darauf haben die meisten keinen bock. muss jeder selbst wissen. steht ja genau wie sky jedem frei :relaxed:
 
als mit Sky vor Gericht zu gehen
...weil das ja immer mit dem berühmten Vergleich endet den Sky (ohne Anerkennung einer Schuld) anbietet und den dann der Richter auch dem klagenden nahelegt um das Gezerre zu beenden. Wenn man dann den Richter nicht auch noch als Gegner haben will ist eine Ablehnung praktisch nicht möglich, zumal die Streitwerte im Einzelfall maximal 3-stellig sind.
 
wer alles mit sich machen lässt ist selber schuld. dieses ganze sky-gelumpe einfach nicht nutzen. die haben diese macht nur, weil es menschen gibt, die hörig alles mitmachen.
 
erzähl das mal einem fußballfan. dem bleibt keine andere wahl, wenn er alles sehen will. die paar spiele auf 2xtra machen ihn sicher nicht glücklich.
und damals gab es auch einen aufschrei, als die freitag und montag spiele nicht mehr bei sky liefen.
 
Exklusiv: Sky geht gegen Urteil zu Paketänderungen vor

Sky Deutschland geht mit juristischen Mitteln gegen das Urteil des Landgerichts München vor, wonach sich der Pay-TV-Veranstalter in seinen Geschäftsbedingungen (AGBs) nicht das Recht einräumen lassen darf, seine Programmpakete und Programminhalte beliebig zu ändern oder einzuschränken.

„Wir haben das Urteil geprüft und bereits im Februar Berufung eingelegt“, sagte eine Sky-Sprecherin gegenüber InfoDigital. „Wir sind überzeugt, dass nicht nur unsere AGB-Klausel 1.1.4 - deren Rechtmäßigkeit in erster Instanz bereits bestätigt wurde -, sondern ebenso die Klauseln 1.1.2 sowie 1.1.3 rechtens sind.“

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns darüber hinaus zu dem laufenden Verfahren derzeit nicht weiter äußern können“, ergänzte die Sprecherin.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen drei aus seiner Sicht unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen von Sky geklagt. In seiner Entscheidung schloss sich das Gericht in zwei der drei Fälle der Auffassung der Verbraucherschützer an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Quelle; INFOSAT
 
Die müssen es nötig haben.
Dabei ist doch zumindest klar, wenn ich zB Sky Sport wegen F1 abonniert habe. Nun senden die keine F1 mehr, also habe ich ein Kündigungsrecht. Das wird jeder Richter der Welt so sehen.
Ich kaufe ein Produkt, wegen spezieller Eigenschaften. Wenn genau diese Eigenschaft später weg fällt, dann muss ich kündigen können. Ist beim nachträglichen pairing eigentlich auch so, wenn ich auf andere Hardware gezwungen werde. Aber da sind die Richter Weicheier.
 
Ich hab damal Sky achso Premiere genommen weil ich kein Bock auf Werbung habe. Nun haben die immer mehr Werbung und dennoch hab ich kein Sonderkündigungsrecht. Also das ganzeAbbo wird man sicher nie kündigen können höchstens das Sportabbo was ja schon ne Frechheit geworden ist aber das wird sich ja hoffentlich bald ändern. Anders sieht es aus mit wenn man ein Abbo abschließt mit mit 80 Programmen und das plötlich nur noch 50 hat das ist aber schon eine Enschränkung was sicher zum kündigen berechtigt für das ganze Programm. Wenn man mal zusammenzählt was alles weggefallen ist und die Abbogebühr immer höher wird ist das schon ein Witz
 
die frechheit ist eigentlich nur die laufzeit und die wird sky wohl einfach auf dauer ändern müssen. wenn man monatlich kündigen könnte, dann würden sie nicht solche dinge vollziehen. aber fakt ist erstens, dass ich nicht mit F1 oder allen buli-spiele werben kann und dann - warum auch immer - das nicht halten kann. und zweitens: wenn ich zu laufzeit-beginn zB handball, CL, F1 und golf sehen kann und deshalb das abo mache, dann kann man nicht zb einfach handball und F1 streichen und sagen, man sendet immer noch sport. das ist ja die eigentliche sauerei, worum es geht. und da gehört einfach ein riegel vorgeschoben.
 
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