Sky darf pairen. Mit dem vertraglich vereinbarten Receiver.
Wenn Sky das Gerät nicht kennt, muss man Sky dessen Seriennummer mitteilen. So die neuen AGB.
Leihverträge kann man jederzeit beenden. Nirgendwo in den AGB ist vereinbart, dass man das Leihgerät für die gesamte Laufzeit nutzen muss, wenn man dies bei Vertragsschluss freiwillig wählte.
Leihgeräte, die man irgendwann zugesandt bekam, spielen rechtlich keine Rolle. So etwas ist auch in den AGB nirgendwo vorgesehen. (Nur der Tausch von Leihgeräten ist in den AGB benannt in 1.5.2 und an anderer Stelle nochmals.)
Also Sky1 und UHD sind wie SkyOnDemand neue Zusatzangebote, die niemals auf anderen als Sky-Receivern liefen. Da ist Sky etwas sicherer rechtlich.