claus13
Elite Lord
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[h=2]Schmerztherapie: Gericht erlaubt Schwerkranken Cannabis-Anbau[/h] Von
Legalize it!: Schwerkranke sollen legal Cannabis anbauen dürfen
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Schmerzkranke dürfen für den Eigenbedarf Cannabis anbauen - zu therapeutischen Zwecken. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland solche Genehmigungen erteilt werden.
Drei Schmerzpatienten haben es geschafft: Sie dürfen
Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken notwendige Menge an Cannabis selbst anbauen und verarbeiten, da sie die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. Ihre Anträge auf Zulassung des eigenen Anbaus von Cannabis hatte das BfArM jedoch abgelehnt. Das Gericht unter Vorsitz des Medizinrechtlers Andreas Fleischfresser hat sich jeden Fall einzelnen angeschaut, sagt ein Sprecher SPIEGEL ONLINE. In drei Fällen waren alle Voraussetzungen für den Selbstanbau geben - die Wohnsituation sei so gestaltetet, dass sich niemand Fremdes an den berauschenden Blüten bedienen könne. Auch hatten die Schmerzpatienten alle anderen möglichen Therapien erfolglos durchlaufen - für sie gibt es keine andere Option außer Cannabis.
Jetzt kommt es auf das BfArM an
In einem Fall war die Wohnung des Schmerzpatienten - zwei Zimmer - schlicht zu klein, als dass ein "gesicherter Anbau möglich wäre", erklärte ein Richter. Der Kläger könne schon mit einem Umzug in eine größere Wohnung eine neue Situation schaffen - seinem Wunsch auf Selbstanbau stünde dann sicher nichts entgegen.
Im fünften Fall geht die Kölner Kammer davon aus, dass der Kläger noch nicht alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft habe. Daher wies das Gericht diese Klage ab.
Die
Nun kommt es also auf das BfArM an. Nimmt es die Entscheidung aus Köln an, dürfen drei Deutsche erstmals ganz legal Cannabis in ihrer Wohnung anbauen - zu therapeutischen Zwecken. Legt es Berufung ein, würde die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. In früheren Fällen hatte das Bundesinstitut, das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt ist, 2010 in einer Link ist nicht mehr aktiv. erkennen lassen, dass es dem Ansinnen der Schmerzpatienten folgen würde - damals intervenierte aber das Gesundheitsministerium. Das Interesse des Patienten "an einer Versorgung und Behandlung mit selbst angebautem Cannabis in seiner Privatwohnung" müsse zurückstehen gegenüber "dem Schutzinteresse der Bevölkerung."
Das Bundesinstitut aus Bonn und auch das BMG wollen sich derzeit nicht zum Kölner Entscheid äußern. Eine Gesamtbewertung könne nur auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung vorgenommen werden, erklären die Sprecher beider Häuser unisono. "Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir diese selbstverständlich gründlich prüfen."
Quelle:
Es wird Zeit, dass es wieder legalisiert wird, so wie es früher der Fall war, bevor die Amerikaner angefangen haben zu spinnen!
Gruß
claus13
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Getty ImagesLegalize it!: Schwerkranke sollen legal Cannabis anbauen dürfen
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Schmerzkranke dürfen für den Eigenbedarf Cannabis anbauen - zu therapeutischen Zwecken. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland solche Genehmigungen erteilt werden.
Drei Schmerzpatienten haben es geschafft: Sie dürfen
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zu therapeutischen Zwecken selbst anbauen. Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem spektakulären Urteil entschieden, dass das
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ihnen diese Genehmigung erteilen muss. Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken notwendige Menge an Cannabis selbst anbauen und verarbeiten, da sie die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. Ihre Anträge auf Zulassung des eigenen Anbaus von Cannabis hatte das BfArM jedoch abgelehnt. Das Gericht unter Vorsitz des Medizinrechtlers Andreas Fleischfresser hat sich jeden Fall einzelnen angeschaut, sagt ein Sprecher SPIEGEL ONLINE. In drei Fällen waren alle Voraussetzungen für den Selbstanbau geben - die Wohnsituation sei so gestaltetet, dass sich niemand Fremdes an den berauschenden Blüten bedienen könne. Auch hatten die Schmerzpatienten alle anderen möglichen Therapien erfolglos durchlaufen - für sie gibt es keine andere Option außer Cannabis.
Jetzt kommt es auf das BfArM an
In einem Fall war die Wohnung des Schmerzpatienten - zwei Zimmer - schlicht zu klein, als dass ein "gesicherter Anbau möglich wäre", erklärte ein Richter. Der Kläger könne schon mit einem Umzug in eine größere Wohnung eine neue Situation schaffen - seinem Wunsch auf Selbstanbau stünde dann sicher nichts entgegen.
Im fünften Fall geht die Kölner Kammer davon aus, dass der Kläger noch nicht alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft habe. Daher wies das Gericht diese Klage ab.
Die
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. In der mündlichen Verhandlung am 8. Juli darauf hingewiesen, dass es in den Verfahren nicht um eine "generelle Freigabe" von Cannabis gehe. Vielmehr müsse stets "in besonders gelagerten Ausnahmefällen" geklärt werden, ob ein Eigenanbau zum therapeutisch erforderlichen Eigenkonsum zugelassen werden kann.Nun kommt es also auf das BfArM an. Nimmt es die Entscheidung aus Köln an, dürfen drei Deutsche erstmals ganz legal Cannabis in ihrer Wohnung anbauen - zu therapeutischen Zwecken. Legt es Berufung ein, würde die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. In früheren Fällen hatte das Bundesinstitut, das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt ist, 2010 in einer Link ist nicht mehr aktiv. erkennen lassen, dass es dem Ansinnen der Schmerzpatienten folgen würde - damals intervenierte aber das Gesundheitsministerium. Das Interesse des Patienten "an einer Versorgung und Behandlung mit selbst angebautem Cannabis in seiner Privatwohnung" müsse zurückstehen gegenüber "dem Schutzinteresse der Bevölkerung."
Das Bundesinstitut aus Bonn und auch das BMG wollen sich derzeit nicht zum Kölner Entscheid äußern. Eine Gesamtbewertung könne nur auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung vorgenommen werden, erklären die Sprecher beider Häuser unisono. "Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir diese selbstverständlich gründlich prüfen."
Quelle:
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Es wird Zeit, dass es wieder legalisiert wird, so wie es früher der Fall war, bevor die Amerikaner angefangen haben zu spinnen!
Gruß
claus13