Das kalifornische Bundesgericht erlässt gegen RomUniverse eine einstweilige Verfügung, u.a. bzgl. der Vernichtung aller raubkopierten Spiele.
Im Mai 2021 hielt die Richterin des US-Bezirksgerichts Consuelo Marshall den Betreiber der inzwischen eingestellten Website RomUniverse für verantwortlich, raubkopierte Nintendo-Spiele hochgeladen und verbreitet zu haben. Deswegen verurteilte das Gericht den in Los Angeles lebenden Matthew Storman wegen Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen zu einer Schadenersatz-Zahlung in Höhe von 2,1 Millionen Dollar an Nintendo. Inzwischen urteilte Richterin Marshall erneut in dieser Angelegenheit. Nach einer weiteren Prüfung sieht das Gericht nun genügend Gründe, um eine einstweilige Verfügung zu erlassen, berichtet TorrentFreak.
Im Mai diesen Jahres lehnte Richterin Marshall noch eine einstweilige Verfügung gegen Storman ab. Zum einen konnte Nintendo nicht nachweisen, dass es irreparablen Schaden erlitt. Zum anderen hatte Storman seine Website RomUniverse bereits geschlossen, sodass das Gericht keine unmittelbare Gefahr für weitere Verstöße erkannte.
Zwar zeigte sich Nintendo mit dem Schadensersatzanspruch in Höhe von 2,1 Millionen Dollar zufrieden. Jedoch forderte der Spielegigant bereits im Juni wiederholt das Gericht auf, die damals abgelehnte einstweilige Verfügung zu überdenken. Als Grund für die erneute Aufrollung des Falls führte Nintendo die Befürchtung an, dass RomUniverse eventuell nicht dauerhaft geschlossen bliebe. Storman schloss auch selbst die Möglichkeit nicht aus, dass die Site in naher Zukunft ein Comeback feiern könnte. Allerdings gab er dabei an, dass ein Relaunch ohne Nintendo-Titel erfolgen würde, berichtete Ars Technica.
Gemäß Nintendo zeige auch Stormans Versäumnis, seine erste monatliche Zahlung von 50 US-Dollar zu leisten, „dass Nintendo keinen angemessenen Rechtsbehelf für die vergangene oder zukünftige Verletzung des Beklagten hat und unterstreiche die Notwendigkeit einer dauerhaften einstweiligen Verfügung“.
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Im Mai 2021 hielt die Richterin des US-Bezirksgerichts Consuelo Marshall den Betreiber der inzwischen eingestellten Website RomUniverse für verantwortlich, raubkopierte Nintendo-Spiele hochgeladen und verbreitet zu haben. Deswegen verurteilte das Gericht den in Los Angeles lebenden Matthew Storman wegen Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen zu einer Schadenersatz-Zahlung in Höhe von 2,1 Millionen Dollar an Nintendo. Inzwischen urteilte Richterin Marshall erneut in dieser Angelegenheit. Nach einer weiteren Prüfung sieht das Gericht nun genügend Gründe, um eine einstweilige Verfügung zu erlassen, berichtet TorrentFreak.
Im Mai diesen Jahres lehnte Richterin Marshall noch eine einstweilige Verfügung gegen Storman ab. Zum einen konnte Nintendo nicht nachweisen, dass es irreparablen Schaden erlitt. Zum anderen hatte Storman seine Website RomUniverse bereits geschlossen, sodass das Gericht keine unmittelbare Gefahr für weitere Verstöße erkannte.
Zwar zeigte sich Nintendo mit dem Schadensersatzanspruch in Höhe von 2,1 Millionen Dollar zufrieden. Jedoch forderte der Spielegigant bereits im Juni wiederholt das Gericht auf, die damals abgelehnte einstweilige Verfügung zu überdenken. Als Grund für die erneute Aufrollung des Falls führte Nintendo die Befürchtung an, dass RomUniverse eventuell nicht dauerhaft geschlossen bliebe. Storman schloss auch selbst die Möglichkeit nicht aus, dass die Site in naher Zukunft ein Comeback feiern könnte. Allerdings gab er dabei an, dass ein Relaunch ohne Nintendo-Titel erfolgen würde, berichtete Ars Technica.
Gemäß Nintendo zeige auch Stormans Versäumnis, seine erste monatliche Zahlung von 50 US-Dollar zu leisten, „dass Nintendo keinen angemessenen Rechtsbehelf für die vergangene oder zukünftige Verletzung des Beklagten hat und unterstreiche die Notwendigkeit einer dauerhaften einstweiligen Verfügung“.
Inaussichtstellung einer Wiedereröffnung von RomUniverse rechtfertigt einstweilige Verfügung
Indessen hält das Gericht allerdings eine einstweilige Verfügung für angemessen, da das japanische Unternehmen andernfalls „irreparablen Schaden“ erleiden könnte. Das Gericht entschied:Infolge ordnete das Gericht an, dass es Storman im Rahmen der einstweiligen Verfügung verboten sei, nicht autorisierte Kopien von Nintendo-Spielen sowohl zu kopieren und zu verteilen, als auch zu verkaufen oder sogar zu spielen. Auch die Verwendung von Nintendos Marken, Logos oder Namen ist nicht gestattet. Zudem ordnete Richterin Marshall auch die Vernichtung aller raubkopierten Nintendo-Spiele an, die sich noch in Mr. Stormans Besitz befinden.„Die Beweise des Klägers zeigen eine Androhung einer fortgesetzten Urheberrechtsverletzung basierend auf den Zusicherungen des Beklagten, dass er seine Website, die zuvor die urheberrechtlich geschützten Spiele des Klägers enthielt, neu starten kann. Dementsprechend weist der Kläger einen irreparablen Schaden nach, der eine einstweilige Verfügung für den Anspruch des Klägers auf Urheberrechtsverletzung rechtfertigt.“
Quelle: Tarnkappe.info„Der Beklagte muss spätestens am 17. August 2021 alle nicht autorisierten Nintendo-Spiele oder andere nicht autorisierte Kopien des geistigen Eigentums von Nintendo einschließlich Filmen, Büchern und Musik dauerhaft vernichten“.
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