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Restschuldbefreiung in der Schufa löschen lassen

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18. April 2009
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Königreich Württemberg
Hi Zusammen

Ich habe da eine Frage in bezug auf die neue DSGVO und der Schufa.

Ich habe auf mehreren Seiten gelesen dass die speicherung der Restschuldbefreiung in der Schufa durch die neue DSGVO nicht erlaubt ist. Diesbezüglich gibt es auch ein Urteil vom LG Frankfurt Az. 2-05 0 151/18 .

Hat jemand schon mit sowas Erfahrung gehabt?

VG
 
nach beendigung einer privatinsolvenz bleiben sämtliche negativen einträge bei der schufa
für 3 jahre gespeichert.
erst dann kannst du die löschung beantragen.
 
So ist es mir auch bekannt. Nur lese ich halt immer wieder dieses DSGVO zeug mit dem Az. über den Beschluss dass die Schufa nicht mehr speichern darf :S
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
da dies ein einzelurteil war und die schufa sich einen scheiss drum kümmert was mit anderen ist wird dir
wohl nix anderes übrig bleiben als auch klage einzureichen unter diesem gerichtsurteil hinweisen und schauen
was passiert.
 
Die Schufa ist ein privates Unternehmen und hat ohne direktes Einverständnis der Personen gar kein Recht (mehr), irgendwas zu den Personen zu erfassen. Sollte was erfasst worden sein, ohne dass man ein Einverständniserklärung erteilt hat, kann man die sofortige Löschung verlangen. Dazu gehören auch insbesondere von der Schufa selbst erfasste Daten aus gerichtlichen Schuldrechtverfahren. Wer sowas wissen will, kann nämlich ins zentrale Schuldenerverzeichnis der Gerichte nachschauen.

Ja, man muss der Schufa mit einer Klage drohen, damit sich überhaupt vielleicht was bewegt.
 
mittlerweile nach 3 Jahren automatisch weg, aber halt erst nach 3 Jahren.
 
mittlerweile nach 3 Jahren automatisch weg,

Würde mich wirklich wundern, wenn bei der Schufa irgendwas automatisch gelöscht wird. Aber dank der in Deutschland gültigen EU-DSGVO kann man jederzeit eine kostenfreie und detaillierte Auskunft zu den gespeicherten Daten erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine das Insolvenzverfahren sogar 10j tiefgründig (irgendwo im scoring) gespeichert (wurden). Sonst habt ihr klar recht, nach 3 Jahren zuzüglich bis Jahresende bleiben die Einträge normal in der Schufa gespeichert. Die Banken waren der Auffassung, wer ein mal Insolvenz gemacht hat, würde das auch ohne Hemmung fortlaufen tun.
 
das siehst du falsch. nach alter sprechung durftest du nach beendigung einer privatinsolvenz erst nach 10 jahren
wieder eine einreichen.
nach neuer sprechung sind es sogar 13 jahren. also alles dummelaberei der banken etc....
 
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