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Hi Zusammen
Ich habe da eine Frage in bezug auf die neue DSGVO und der Schufa.
Ich habe auf mehreren Seiten gelesen dass die speicherung der Restschuldbefreiung in der Schufa durch die neue DSGVO nicht erlaubt ist. Diesbezüglich gibt es auch ein Urteil vom LG Frankfurt Az. 2-05 0 151/18 .
Hat jemand schon mit sowas Erfahrung gehabt?
VG
Ich habe da eine Frage in bezug auf die neue DSGVO und der Schufa.
Ich habe auf mehreren Seiten gelesen dass die speicherung der Restschuldbefreiung in der Schufa durch die neue DSGVO nicht erlaubt ist. Diesbezüglich gibt es auch ein Urteil vom LG Frankfurt Az. 2-05 0 151/18 .
Hat jemand schon mit sowas Erfahrung gehabt?
VG