Das Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.12.2018 (Az.
So muss also jeder seinen eigenen Prozess führen.
Im Einzelfall kann sich ein Recht des Schuldners auf Löschung nach
Ich vermute mal, bis man mit dem Prozess durch ist, sind die 3 Jahre auch vergangen. So lange wohnt man halt im Hotel Mutti oder bei der Freundin.
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) hinsichtlich Einträgen über die Restschuldbefreiung hat deutlich darauf hingewiesen, dass der Einzelfall zu betrachten ist. So muss also jeder seinen eigenen Prozess führen.
Im Einzelfall kann sich ein Recht des Schuldners auf Löschung nach
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(„Recht auf Vergessenwerden“) ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn die Information über die Restschuldbefreiung, die die Auskunftei im Wege einer Bonitätsauskunft über den Schuldner erteilt, diesem sowohl bei seiner beruflichen Weiterentwicklung als auch bei der Wohnungssuche hinderlich sein kann. Die Beeinträchtigung bei der Wohnungssuche wiegt schwer. Ich vermute mal, bis man mit dem Prozess durch ist, sind die 3 Jahre auch vergangen. So lange wohnt man halt im Hotel Mutti oder bei der Freundin.