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Restschuldbefreiung in der Schufa löschen lassen

Das Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.12.2018 (Az.
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) hinsichtlich Einträgen über die Restschuldbefreiung hat deutlich darauf hingewiesen, dass der Einzelfall zu betrachten ist.

So muss also jeder seinen eigenen Prozess führen.

Im Einzelfall kann sich ein Recht des Schuldners auf Löschung nach
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(„Recht auf Vergessenwerden“) ergeben. Dies ist dann der Fall, wenn die Information über die Restschuldbefreiung, die die Auskunftei im Wege einer Bonitätsauskunft über den Schuldner erteilt, diesem sowohl bei seiner beruflichen Weiterentwicklung als auch bei der Wohnungssuche hinderlich sein kann. Die Beeinträchtigung bei der Wohnungssuche wiegt schwer.

Ich vermute mal, bis man mit dem Prozess durch ist, sind die 3 Jahre auch vergangen. So lange wohnt man halt im Hotel Mutti oder bei der Freundin.
 
Also ich musste bei all meinen Wohnungen, die ich bisher hatte, nie einen Schufa Auszug zeigen, geschweigedenn Gehaltsabrechnungen. Was habt ihr für Vermieter?

Bin jetzt in Wohnung Nummer 3, seit ich bei meinen Eltern ausgezogen bin (2000)

1. Wohnung, Selbstauskunft ausgefüllt, fertig
2. Wohnung, Fragen zum Job mündlich beantwortet, keine weiteren Fragen
3. Wohnung, Selbstauskunft ausgefüllt, fertig

Bei keinem wollte jemand irgendwelche Nachweise sehen, weder Schufa noch Gehalt.


Und nein, auch nicht irgendwo in der Pampa, sondern 10km von Stuttgart entfernt.



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@Nico_Thien

stell Dir vor, Du bist der Vermieter, und hast einen Gesamtschaden von 1000de € gehabt ( Deutschland ist recht Vermieterunfreundlich, da kannst Recht haben wie Du willst, am Ende zahlst DU-und in Vorkasse wenn es um RA/GV/GK etc. geht.. ), dann würdest Dich auch bissl absichern wollen, auch wenn es keine Garantie ist das alles glatt läuft.

P.S.:..ach ja, selbst wenn der/die jenige einen Titel über 30 Jahre bekommt, das Geld siehst zu 99,5% nie wieder!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wegen der verstärkt auftretenden Mietnomaden verlangen alle privaten Vermieter mittlerweile eine Schufaauskunft. Selbst die Wohnungsgesellschaften sichern sich immer mehr im Vorfeld ab. Denn die Schäden die solche Mietnomaden anrichten, können existenzgefährdend sein.
 
Da kann ich @Mogelhieb nur zustimmen, nur einen Vermieter-Rechtschutz solle auch jeder Vermieter haben, wie will man sonst einen Mietnormaden wieder loswerden, bis das Gericht ein Urteil auf Räumungsklage fällt vergehen >2 Jahre, vorrausgesetzt man hat vorher die Gerichtskosten bezahlt, dann dauert es weiter >6 Monate bis ein Gerichtsvollzieher die Räumung durchführt, vorher ist aber noch eine Vorauszahlung für den Möbeltransporter zu entrichten und der Schlüsseldienst der die Wohnung öffnet möchte ja auch bezahlt werden.

Mein vorletzeter Mietnormade hatte neben Austehender Miete/Nebenkosten und einschlieslich der anschliessenden Renovierungskosten für die "Verhunste" Wohnung ca.18 000,00€ Schulden bei mir angehäuft, nach ca.8 Jahren war ich dann der Nutznisser seiner Rentenpfändung, war aber erst nach ca.5 Jahren zurück gezahlt.
Bei dem letzten Mietnormaden habe ich ca.10 000.00€ in den Sand gesetzt, weil der Gerichtszollzieher den nicht finden konnte und somit auch keine Regressansprüche gelten gemacht werden konnten
 
kommt mir alles bekannt vor......aber wehe man schuldet den Staat 387.65€ wo man nicht begleicht, dann hast ein echtes Problem.
 
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