Garantiert funktioniert es laut Gesetz mit alternativer Hardware, wenn man solchen Vertrag schließt. Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind klar, Urteile des BGH 2007 und der Amtsgerichte aktuell liegen vor.
Aber Sky muss erst gezwungen werden, Gesetze auch einzuhalten. Daher kann es auch sein, dass man Vertrag ohne Leihgerät abschließt, eine solo V14 bekommt, und dass man laut Vertrag ja kein Leihgerät nutzt, aber sky trotzdem nach 5 Monaten die V14 pairen könnte. Sky verhält sich nicht logisch.
Auch die Nutzung im Sky+Pro könnte jederzeit entfallen, wenn sky merkt, das funktioniert doch nicht so wie geplant.
Abo online abschließen ohne Leihgerät ist eine technische Lösung, da man den eigenen Receiver nutzt, nicht das Leihgerät. Oder man nutzt statt Leihgerät das AC 2.2. Oder man nutzt das Sky-Modul statt in CI+Slot in einem gepatchten CI-Slot eines Enigma-Receivers. Man nutzt also alternative Hardware und hofft, dass es so lange wie möglich funktioniert, doch Sky kann es jederzeit erreichen, dass die AC-Module ausfallen, dass Sky alle Sky-Module austauscht oder mit Update in Linuxreceivern ausfallen lässt oder aber Pairing2 einführt mit Bindung an ein Sky-Gerät wie bei SkyUHD oder Sky1 derzeit, so dass all diese Lösungen in Gefahr sind.
Soll ich Garantie geben, dass Sky das "Pairing2" von Sky1 nicht auf Sky Cinema HD ausweitet? Das kann ich nicht garantieren.
Meine Idee, den Leihreceiver abzuwählen, ist derzeit eine erfolgreiche Lösung. Im Januar 2017 zu spät wahrscheinlich für Neukunden. Aber wer so einen Vertrag jetzt abschließt, hat welchen Nachteil im Vergleich zu Vertrag gleich mit Leihgerät? Keinen. Aber er bekommt das Sky-Modul später kostenfrei. Und kann voraussichtlich ohne Pairing den Vertrag nutzen. Dazu laufen weitere Klagen, und Verbraucherschutz ist aktiv.