Die Produktionsfirma Constantin Film hatte die Videoplattform YouTube wegen Raubkopien verklagt. Ein User hatte einen Kinomitschnitt des Filmes "Werner - Eiskalt" hochgeladen und Constantin forderte die Löschung wegen Verletzung der Urheberrechte. Dem kam YouTube nach, weigerte sich aber E-Mail- und IP-Adresse des Users an die Filmfirma weiterzuleiten. Constantin zog daraufhin vor Gericht und bekam nicht Recht. Die Richter befanden, die Qualität dieser Videos sei zu schlecht, als dass Constantin Film dadurch finanziellen Schaden erlitten hätte. Eine Rechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" sei deshalb nicht der Fall.