Die Produktionsfirma Constantin Film hatte die Videoplattform  YouTube wegen Raubkopien verklagt. Ein User hatte einen Kinomitschnitt  des Filmes "Werner - Eiskalt" hochgeladen und Constantin forderte die  Löschung wegen Verletzung der Urheberrechte. Dem kam  YouTube nach, weigerte sich aber E-Mail- und IP-Adresse des Users an die  Filmfirma weiterzuleiten. Constantin zog daraufhin vor Gericht und  bekam nicht Recht. Die Richter  befanden, die Qualität dieser Videos sei zu schlecht, als dass  Constantin Film dadurch finanziellen Schaden erlitten hätte. Eine  Rechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" sei deshalb nicht der Fall.
	
		
			
		
		
	
				
			 
	 
 
		 
 
		 
 
		