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PC & Internet RapidShare: Firmengründer, Ehefrau und Anwalt vor Gericht

RapidShare: Wegen „gewerbsmässiger Gehilfenschaft zu mehrfachen Vergehen gegen das Urheberrecht„, wie es im Schweizerdeutsch so schön heißt, stehen seit dem gestrigen Mittwoch drei Angeklagte vor dem Strafgericht Zug. Ihnen wird vorgeworfen, am Betrieb des weltweit ersten One-Click-Hosters RapidShare beteiligt gewesen zu sein. 2009 betrug die Bruttodividende der RapidShare AG laut Anklage 47 Millionen Schweizer Franken, das sind umgerechnet fast 42 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft fordert für die drei Angeklagten hohe Geldstrafen. Mehrere wissenschaftliche Verlage hatten im Vorfeld Strafanzeige gestellt.

Der Anbieter für Online-Speicher, RapidShare (RS), wurde im Mai 2002 gegründet. Konkurrent Megaupload erschien erst im März 2005 auf der Bildfläche. Über viele Jahre hinweg ging damals in der Webwarez-Szene an RapidShare kein Weg vorbei. Niemand dominierte den Sharehoster-Bereich so sehr, wie die RapidShare AG mit Sitz in Baar. Auch die Börse des gulli:boards, Vorbild von myGully.com und Boerse.to, war eine Ansammlung von Download-Links dieses Unternehmens. Im März 2015 ging RapidShare offline.

Aussage verweigert
Das Strafgericht Zug hat kürzlich vier Verhandlungstage angesetzt. Dem Firmengründer, seiner Ehefrau und dem Firmenanwalt wird vorgeworfen, aufgrund ihrer leitenden Funktion, nicht genug gegen Urheberrechtsverletzungen in großer Zahl getan zu haben. Der 38-jährige aus Deutschland stammende Gründer gab der Einzelrichterin schon am ersten Verhandlungstag zu verstehen, dass er keine Aussage machen will. Dies soll laut der lokalen Presse auch auf seine 40-jährige Frau zutreffen. Im Mai 2017 gab der Firmengründer, der später Alleinaktionär war, an, er verfügte über ein Vermögen von 108 Millionen Schweizer Franken, das sind umgerechnet zirka 95,85 Millionen Euro.

RapidShare: Mit Löffeln versucht, einen Rohrbruch zu flicken?

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Screenshot der Webseite Rapidshare.com

Die Richterin versucht seit gestern zu klären, mit wie viel Aufwand versucht wurde, durch Einsatz von Filtern das wiederholte Hochladen eines bereits gemeldeten und somit gelöschten Werkes zu verhindern. Rechteinhaber warfen RapidShare immer wieder vor, es den Uploadern beim Re-Upload zu einfach gemacht zu haben. Nach Ende des letzten Verhandlungstages am 25. September soll klar sein, ob die Geschäftsleitung aufgrund der mangelhaften Maßnahmen gegen Re-Uploads eine Mitschuld trifft. Die Anti-Piraterie-Maßnahmen von RS wurden von der Staatsanwaltschaft damit verglichen, man habe mit einem Löffel versucht, einen Rohrbruch zu reparieren. Man wird sehen, ob sich das Gericht dieser Überzeugung anschließen wird.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die Verantwortlichen schon vor der Freischaltung (Veröffentlichung) der jeweiligen Datei bzw. des Archivs eingehend prüfen müssen, ob bei einem Upload irgendwelche Rechtsverstöße vorliegen. Die Wirtschaftlichkeit und somit der Profit des Unternehmens habe Vorrang vor dem Urheberrecht gehabt, so die Staatsanwaltschaft. RapidShare habe seine Besucher regelrecht zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen „eingeladen„. Die Angeklagten seien als Mittäter zu sehen, gab man zu Protokoll. Ehefrau und Firmenanwalt hätten das illegale Geschäftsmodell verhindern oder dort kündigen müssen. Nur so hätten sie ihre Anklage verhindern können.

Am heutigen Donnerstag halten die Verteidiger ihre Plädoyers vor Gericht. Beobachter gehen davon aus, dass die Verteidigung vor allem versuchen wird, den Straftatbestand der „Gehilfenschaft“ zu entkräften. Für alle drei Angeklagten forderte man hohe Geldbußen.

Urteil mit Folgen für Uploaded.net
Dies könnte ein Verfahren mit bitterbösen Folgen für die Cyando AG (Uploaded.net) mit Sitz im Schweizer Cham werden. Abhängig vom RapidShare-Urteil wird die Provider-Haftung in der Schweiz zu Gunsten oder Ungunsten der Rechteinhaber beeinflusst. Außerdem könnte das Urteil auch Auswirkungen auf die noch laufende Revision des Urheberrechtsgesetzes in der Schweiz haben. Auch dabei stelle die Provider-Haftung einen wichtigen Punkt dar, wie der Anwalt für IT- und Medienrecht, Martin Steiger, gegenüber der ortsansäßigen Presse kommentierte.

Die Betreibergesellschaft von Uploaded ist sowieso schon unter Druck. Wie wir bereits berichtet haben, beginnt ebenfalls diesen Monat das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Ob es unter diesen Umständen jemals noch einmal zu einer Firmengründung eines Sharehosters in der Schweiz kommen wird? Wahrscheinlich nicht. Wer im Graubereich als Speicherdienst dauerhaft online bleiben will, tut dies außerhalb der EU und ebenfalls außerhalb der Schweiz.

Quelle; tarnkappe
 
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