Das Projekt Gutenberg unter gutenberg.org ist vielleicht dem einen oder anderen ein Begriff. Hierbei handelt es sich um eine von Freiwilligen erstellte Bibliothek mit rund 56.000 E-Books. Diese E-Books lassen sich frei herunterladen und lesen. Project Gutenberg ist keine Erfindung des Internets, sondern schon in den 70ern wurden freie Inhalte vervielfältigt. Die Inhalte der E-Books sind frei zugänglich, man schreibt sich auf die Fahnen, urheberrechtsfreie Materialen anzubieten.
Nun aber gibt es ein Problem, welches das Project Gutenberg gezwungen hat, den Zugriff aus Deutschland zu blocken. Das Unternehmen hinter Project Gutenberg wurde von einer deutschen Kanzlei, die sich hauptsächlich mit Urheberrecht beschäftigt, abgemahnt. Grund hierfür sei das Anbieten von 18 E-Books deutscher Autoren, zudem wird Schadenersatz und Geldstrafe gefordert.
Die Bücher sperren wollte das Project Gutenberg nicht, da sie in den USA unter Public Domain fallen. Dort und hier unterscheidet sich das ein wenig. In den USA müssen laut Aussagen des Projektes X Jahre nach dem ersten Veröffentlichungsdatum eines Werkes vergehen, damit dieses unter Public Domain fällt, in Deutschland müssen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers vergehen. Allerdings spricht auch Wikipedia von einer Regelschutzfrist von 70 Jahren in den USA.
Man kann also sagen, dass in den USA etwas früher unter Public Domain fällt und dies ist eben der Haken an der Sache. Das Project Gutenberg holte sich deutsche Anwälte an die Seite. Nützte alles nichts – am 9. Februar 2018 erließ das Gericht ein Urteil, das im Wesentlichen alle Forderungen der Klägerin berücksichtigte. Dem Urteil ist man nachgekommen und hat aus diesem Grunde den Zugang zu gutenberg.org und Unterseiten gesperrt.
Mal schauen wie es weitergeht, wer sich für die Ausführungen der Macher hinter dem Projekt interessiert, der findet die Informationen hier.
Laut Aussagen einiger Leser ist ein Zugreifen aber möglich, hierbei gibt es wohl Unterschiede zwischen IPv4 und IPv6.
Quelle: caschys
Nun aber gibt es ein Problem, welches das Project Gutenberg gezwungen hat, den Zugriff aus Deutschland zu blocken. Das Unternehmen hinter Project Gutenberg wurde von einer deutschen Kanzlei, die sich hauptsächlich mit Urheberrecht beschäftigt, abgemahnt. Grund hierfür sei das Anbieten von 18 E-Books deutscher Autoren, zudem wird Schadenersatz und Geldstrafe gefordert.
Die Bücher sperren wollte das Project Gutenberg nicht, da sie in den USA unter Public Domain fallen. Dort und hier unterscheidet sich das ein wenig. In den USA müssen laut Aussagen des Projektes X Jahre nach dem ersten Veröffentlichungsdatum eines Werkes vergehen, damit dieses unter Public Domain fällt, in Deutschland müssen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers vergehen. Allerdings spricht auch Wikipedia von einer Regelschutzfrist von 70 Jahren in den USA.
Man kann also sagen, dass in den USA etwas früher unter Public Domain fällt und dies ist eben der Haken an der Sache. Das Project Gutenberg holte sich deutsche Anwälte an die Seite. Nützte alles nichts – am 9. Februar 2018 erließ das Gericht ein Urteil, das im Wesentlichen alle Forderungen der Klägerin berücksichtigte. Dem Urteil ist man nachgekommen und hat aus diesem Grunde den Zugang zu gutenberg.org und Unterseiten gesperrt.
Mal schauen wie es weitergeht, wer sich für die Ausführungen der Macher hinter dem Projekt interessiert, der findet die Informationen hier.
Laut Aussagen einiger Leser ist ein Zugreifen aber möglich, hierbei gibt es wohl Unterschiede zwischen IPv4 und IPv6.
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Quelle: caschys
Anhänge
Du musst angemeldet sein, um die Anhangsliste zu sehen.