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PC & Internet Project Gutenberg in Deutschland geblockt

Das Projekt Gutenberg unter gutenberg.org ist vielleicht dem einen oder anderen ein Begriff. Hierbei handelt es sich um eine von Freiwilligen erstellte Bibliothek mit rund 56.000 E-Books. Diese E-Books lassen sich frei herunterladen und lesen. Project Gutenberg ist keine Erfindung des Internets, sondern schon in den 70ern wurden freie Inhalte vervielfältigt. Die Inhalte der E-Books sind frei zugänglich, man schreibt sich auf die Fahnen, urheberrechtsfreie Materialen anzubieten.

Nun aber gibt es ein Problem, welches das Project Gutenberg gezwungen hat, den Zugriff aus Deutschland zu blocken. Das Unternehmen hinter Project Gutenberg wurde von einer deutschen Kanzlei, die sich hauptsächlich mit Urheberrecht beschäftigt, abgemahnt. Grund hierfür sei das Anbieten von 18 E-Books deutscher Autoren, zudem wird Schadenersatz und Geldstrafe gefordert.

Die Bücher sperren wollte das Project Gutenberg nicht, da sie in den USA unter Public Domain fallen. Dort und hier unterscheidet sich das ein wenig. In den USA müssen laut Aussagen des Projektes X Jahre nach dem ersten Veröffentlichungsdatum eines Werkes vergehen, damit dieses unter Public Domain fällt, in Deutschland müssen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers vergehen. Allerdings spricht auch Wikipedia von einer Regelschutzfrist von 70 Jahren in den USA.

Man kann also sagen, dass in den USA etwas früher unter Public Domain fällt und dies ist eben der Haken an der Sache. Das Project Gutenberg holte sich deutsche Anwälte an die Seite. Nützte alles nichts – am 9. Februar 2018 erließ das Gericht ein Urteil, das im Wesentlichen alle Forderungen der Klägerin berücksichtigte. Dem Urteil ist man nachgekommen und hat aus diesem Grunde den Zugang zu gutenberg.org und Unterseiten gesperrt.

Mal schauen wie es weitergeht, wer sich für die Ausführungen der Macher hinter dem Projekt interessiert, der findet die Informationen
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.

Laut Aussagen einiger Leser ist ein Zugreifen aber möglich, hierbei gibt es wohl Unterschiede zwischen IPv4 und IPv6.

Image-2018-03-04-04-21-25.jpg

Quelle: caschys
 
bei mir wird geblockt, wie im #1 im Bild zu sehen.
 
Langsam braucht man in D auch ein VPN, wie in China. ;)
Danke Heiko!

PS: Garade getestet, läuft auch mit deutscher IP mit IPv4.
 
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hier mal die Erklärung warum deutsche Nutzer geblockt werden.

Das amerikanische Project Gutenberg digitalisiert Bücher deren Urheberrecht abgelaufen sind. Diese können dann über die Webseite
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als E-Books heruntergeladen werden. Da in den USA andere Urheberfristen als in Deutschland gelten, hat nun ein Gericht in Frankfurt erreicht, dass deutsche Nutzer blockiert werden müssen.

In den Vereinigten Staaten gilt ein 95-jähriges Urheberrecht ab Datum der Veröffentlichung. In Deutschland läuft das Urheberrecht aber erst frühestens 70 Jahre nach dem Tod des Schriftstellers aus.

Im vorliegenden Streitfall handelt es sich um insgesamt 18 Bücher der deutschen Schriftsteller Heinrich und Thomas Mann, sowie Alfred Döblin. Sie wurden zwischen 1900 und 1920 veröffentlicht. Daraus ergibt sich, bei Heinrich Mann der 1950 starb, ein Urheberrecht bis zum Jahr 2020 besteht.

Also entschieden die Betreiber des Project Gutenberg, die betreffenden Titel nicht von der Webseite zu entfernen, sondern die deutschen User per Geo-Blocking komplett auszusperren. Dies wurde in einer
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am 04. März 2018 angekündigt.

Alle weiteren Einzelheiten, sowie das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main können hier ebenfalls nachgelesen werden.

Dass Geo- oder DNS-Blocking nicht unüberwindbar ist, zeigen die vielen Anbieter von Anonymisierungssoftware,
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und Proxy-Server.

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@filius00 Die einstweilige Anordnung verbietet es den Betreibern allerdings nur, 18 Werke der Antragstellerin deutsche Nutzern zur Verfügung zu stellen. Diese 18 Werke nicht mehr anzubieten wäre eine einfache Problemlösung gewesen und zwar schon als der Rechteinhaber sich per E-Mail beschwert hat, da wäre es nämlich noch kostenlos gewesen. Das ist diese typisch amerikanische Ignoranz mit der sie meinen, dass ausländisches Recht für sie nicht gilt. Die Aktion die ganze Seite von deutschen IPs zu blocken ist auch nur ein ziemlich dämlicher Versuch, die Schuld auf andere zu schieben.
 
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damit würden sie aber (beim rausnehmen) alle Nutzer treffen, wovon sie wohl absehen wollten.
Also bezog sich auch die Forderung des Gerichts nur auf deutsche Nutzer. Wenn es anders wäre hätte man
definitiv eine Entfernung von der Plattform verlangt.

Und das
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sind nun mal komplett 2 Paar Schuhe, Theoretisch können zwischen diesen beiden Rechtslagen auch mal mehr
als 7 Jahrzehnte liegen.
 
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