Auch Fußballprofis müssen für ihre Pay-TV-Abos regulär bezahlen. Ein Gericht entschied nun nach der Klage eines Profispielers, dass entsprechende Abonnements nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzbar sind.
Fußballprofis dürfen die Kosten für ein Pay-TV-Abonnement, welches Fußballübertragungen beinhaltet, nicht von der Steuer absetzen. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in dieser Woche. Demnach können die entstehenden finanziellen Belastungen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Geklagt hatte vor dem Gericht ein Fußballer, der für die Jahre 2008 und 2009 eine entsprechende Steuerrückzahlung geltend machen wollte. Für das TV-Abo, Arbeitskleidung und einen privaten Personal-Trainer hatte dieser allein 2008 gut 800 Euro als Werbungskosten geltend gemacht. Laut Gericht könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Pay-TV-Abo nicht auch privat genutzt werde. Auch bei der Arbeitskleidung und beim Personal-Trainer wollten die Richter keine Ausnahme machen.
Quelle: Digitalfernsehen
Fußballprofis dürfen die Kosten für ein Pay-TV-Abonnement, welches Fußballübertragungen beinhaltet, nicht von der Steuer absetzen. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in dieser Woche. Demnach können die entstehenden finanziellen Belastungen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Geklagt hatte vor dem Gericht ein Fußballer, der für die Jahre 2008 und 2009 eine entsprechende Steuerrückzahlung geltend machen wollte. Für das TV-Abo, Arbeitskleidung und einen privaten Personal-Trainer hatte dieser allein 2008 gut 800 Euro als Werbungskosten geltend gemacht. Laut Gericht könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Pay-TV-Abo nicht auch privat genutzt werde. Auch bei der Arbeitskleidung und beim Personal-Trainer wollten die Richter keine Ausnahme machen.
Quelle: Digitalfernsehen