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PayTV EU-Urteil: Werbezeiten im Pay-TV dürfen stärker begrenzt werden

EU-Staaten dürfen die Werbezeitenregelung für Pay-TV-Kanäle grundsätzlich strenger handhaben als für Free-TV-Sender. Der Europäische Gerichtshof urteilte nach einer Klage des italienischen Pay-TV-Veranstalter Sky Italia, der nach einer Überschreitung der Werbezeitenregelung ein Bußgeld kassiert hatte.

Staatliche Regelungen, wonach für Pay-TV-Programme grundsätzlich geringere Werbezeiten pro Tag oder Stunde vorgesehen sind als für Free-TV-Sender, sind nach europäischem Recht erlaubt. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof in der vergangenen Woche. Entsprechende Bestimmungen seien nach Ansicht der Richter durch die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste gedeckt.

Der italienische Pay-TV-Anbieter Sky Italia hatte gegen ein Bußgeld geklagt, das dieser für eine Überschreitung der strengen italienischen Werbezeitenbeschränkung erhalten hatte. Diese sehen vor, dass der Werbeanteil für Free-TV-Sender bei maximal 18 Prozent der Sendezeit pro Stunde liegen darf. Für Pay-TV ist der Anteil hingegen auf 14 Prozent beschränkt. In beiden Fällen ist es aber möglich, geringfügige Überschreitungen von maximal 2 Prozent durch eine entsprechende Anpassung in der vorangegangenen oder nachfolgenden Stunde auszugleichen.

Sky Italia hatte für eine Überschreitung der Vorgaben am 5. März 2011 ein Bußgeld in Höhe von 10 329 Euro kassiert. Dabei hatte der Anbieter zwischen 21.00 und 22.00 Uhr auf dem Sender Sky Sport 1 einen Anteil von 16,78 Prozent Werbung gesendet. Laut Europäischem Gerichtshof erlaube die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zwar einen Anteil von 20 Prozent pro Stunde, die Mitgliedsstaaten dürften aber unterschiedliche Grenzen unterhalb dieser Schwelle festlegen.

In Deutschland besteht derzeit keine separate Werbezeitenregelung für Free- und Pay-TV. Laut Rundfunkstaatsvertrag dürfen private Fernsehveranstalter einen Anteil von bis zu 20 Prozent Werbung pro Stunde senden. Eine Unterscheidung zwischen frei-empfangbaren Programmen und Bezahlfernsehen wird dabei nicht getroffen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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