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PayTV Ausländischer Pay-TV-Fußball in britischen Pubs weiterhin legal

Der juristische Dauerstreit zwischen der britischen Fußball-Liga Premier League und der Pub-Besitzerin Karen Murphy aus Portsmouth über die Ausstrahlung ausländischer Pay-TV-Übertragungen in ihrer Gaststätte geht in die nächste Runde.

Der Premier League und ihren Übertragungspartnern BSkyB, Canal Plus und Multichoice sei es nicht gelungen, vor dem High Court in London eine Einstweilige Verfügung gegen die Vermarktung von Smartcards für ausländische Satellitenplattformen des arabischen Anbieters Arabesque und dem griechischen Wettbewerbers Nova zu erwirken. Grund für die Ablehnung sei unter anderem die Komplexität der Eingabe gewesen, die sogar die Offenlegung von Kundenbeziehungen der beteiligten Händler eingefordert hatte.

Der Vorsitzende Richter, Lord Kitchen, berief sich auf eine frühere Einschätzung aus dem Juni 2008, wonach nicht die Nutzer von in Großbritannien vertriebenen Smartcards, sondern deren Zwischenhändler - darunter die Anbieter QC Leisure und AV Station - für entsprechende Urheberrechtsverstöße verantwortlich gemacht werden müssten. Der Kunde könne beim Erwerb der Karten über einen regulären Händler davon ausgehen, dass diese für den Einsatz innerhalb Großbritannien legitimiert seien.

Die Premier League hatte den Fall der Pub-Besitzerin Karen Murphy aus Portsmouth vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht. Die Wirtin zeigte Spiele der englischen Premier League nicht über den britischen Bezahlsender Sky Digital, sondern schloss ein Abonnement beim preisgünstigeren griechischen Konkurrenten Nova abgeschlossen. Dadurch sparte sie nach eigenen Angaben mehr als 6000 Pfund (rund 7000 Euro) pro Jahr.
Der britische Ligaverband FAPL hatte daraufhin Klage eingereicht. Am 4. Oktober 2011 urteilten der EuGH in Luxemburg in einem vielbeachteten Urteil, dass es Zuschauern nicht verboten werden darf, sich Decoderkarten für den Empfang ausländischer Bezahlplattformen zu beschaffen. Das Aufteilen des Pay-TV-Marktes in nationale Märkte verstoße gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU, entschieden die Richter, und verwiesen den Fall an die britischen Gerichte zurück (
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).

Dort dürfte der Streit nun mit einer Klage gegen die britischen Zwischenhändler in die nächste Runde gehen. Nach der verweigerten Einstweiligen Verfügung hat der High Court den Fall nun an ein Patentgericht weiterverwiesen. Der Pay-TV-Platzhirsch BSkyB bemüht sich unterdessen um eine unbürokratische Lösung und kündigte an, angesichts des schwierigen Wirtschaftsklimas die jährlichen Gebühren für gastronomische Betriebe mit Speisenangebot zu reduzieren.

Die Premier League kündigte unterdessen an, ungeachtet einer fehlenden Entscheidung mit allem Nachdruck gegen Pubs und Sportsbars vorzugehen, die auf ausländische Pay-TV-Anbieter zurückgriffen. "Es ist eindeutig, dass das Gesetz uns die Möglichkeit einräumt, die unautorisierte Nutzung unserer Schutzrechte zu verhindern, sofern es ohne unsere Genehmigung zu einer öffentlichen Aufführung kommt". Der Ligaverband beruft sich auf verletzte Copyrights bei der Auftaktvideo-Sequenz und der offiziellen Ligahymne.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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