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Handy - Navigation Preis und Datenrate: Diese Informationen erhalten Kunden künftig

Preis und Datenrate: Diese Informationen erhalten Kunden künftig

Die Bundesnetzagentur hat erste Entwürfe vorlegt, wie die Transparenz-Informationen der Anbieter künftig auszusehen haben. Die Kunden sollen damit auf einem Blatt übersichtlich alle Informationen zum Tarif bekommen.

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Ab dem Sommer müssen Festnetz- und Mobilfunkanbieter besser über ihre Anschlüsse informieren. Im Rahmen der Transparenzverordnung muss der Kunde so verbindliche Informationen zu seiner Datenrate beim Anschluss, den Preisen und dem Datenvolumen bekommen. Die Bundesnetzagentur hat jetzt einen ersten Entwurf der Produktinformationsblätter vorgelegt und um Kommentierungen gebeten. Diese sind von Jedermann erwünscht.
Das ist der Hintergrund

Die Verordnung tritt im Juni in Kraft. Sie verfolgt das in § 45n TKG festgelegte Ziel , dem Verbraucher "eine transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Information in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form bereitzustellen". Dabei sollen die neuen Produktinformationsblätter helfen, die die Anbieter für die von ihnen vermarkteten Produkte erstellen müssen, sofern diese dem Endnutzer einen Zugang zum Internet ermöglichen. Nach Angaben der BNetzA muss das Produktinformationsblatt unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten informieren. Die Kunden sind zudem auch darüber zu informieren, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.

Damit es nicht zu einem neuen Chaos kommt, soll es eine einheitliche Darstellung der Informationsblätter geben. Diese hat die BNetzA nun für die verschiedenen Vertragstypen entwickelt. Sie bietet allen - ausdrücklich auch der Öffentlichkeit und somit den Verbrauchern - die Möglichkeit, zu diesen Muster-Produktinformationsblättern bis zum 6. Februar Stellung zu nehmen. So ließen sich auch noch Verbesserungen einarbeiten. Adressat ist die Bundesnetzagentur, Referat 216, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin, auch erreichbar über 216-postfach(at)bnetza.de.

Wichtige Informationen auf den Produktblättern

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Die zu gebenden Informationen richten sich nach dem Produkt, das verkauft wird. So soll ein Festnetzanbieter über die maximale und die durchschnittliche, aber auch die minimale Datenrate aufklären. Zumindest beim Minimal-Speed kann er es sich jedoch wohl einfach machen, und 1 kBit/s schreiben. Dann wäre er zumindest rechtlich auf der sicheren Seite - ob die Kunden das gut heißen, steht auf einem anderen Blatt. Informiert werden soll auch, ab wann der Zugang gedrosselt wird und welche Preise mit und ohne Hardware und im Rahmen der Mindestlaufzeit und danach anfallen. Beim Mobilfunkmarkt scheint der Gesetzgeber großzügiger zu sein: Hier muss nur ein geschätzter Maximalwert angegeben werden, kein Durchschnitts- oder Minimalwert.

Quelle: teletarif
 
Hallo!
Bin mal gespannt wie sich das in der Praxis bewährt!Ob es da nicht wieder einige Schlupflöcher gibt.
Es wäre ja schön endlich mal richtige Infos von den Anbietern(speziell fürs Internet) zu bekommen und nicht immer nur "bis".
Bei uns im ländlichen Gebiet sind das diese Callcenter Angaben:
Telekom:384 oder auch gar nichts
Vodafon:bis16000
1und1:bis50000
Gehen tut aber nur 384!!!

MfG salatin
"Gefällt mir" drücken tut nicht weh! IMG Removed
(Den Button dafür, findet man rechts unten in jedem Beitrag,
DANKE Beiträge werden ohne wenn und aber gelöscht!!!)
 
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Ohne Nennung der Garantieleistung und Angabe von Sanktionen bei Nichteinhaltung sinnloses Bürokratiemonster.
 
Das wäre aber mal der erst Schritt.
Wer weiß denn noch was die Provider alles für Lücken haben um den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Dies wäre damit erst einmal vorbei und sauber geregelt.
Zudem sollte die Telekom erst einmal dafür sorgen tragen, das in ganz Deutschland (nicht nur Großstädte)
erst einmal mindestens 50000 Mbit/s zur Verfügung stehen, was bisher ja immer noch nicht gemacht wurde
obwohl sie bereits Steuergelder für den Ausbau bekommen haben. Nur geprüft wird es nicht und somit verschleudern
die unsere Steuergelder für andere Sachen an der Börse oder um die Aktionäre zu befriedigen.
Scheiß Telekom alles Betrüger und die Regierung spielt schön mit.
 
Mehr Transparenz für Mobilfunk- und Festnetzverträge
Die Leistungen von Mobilfunk- und Festnetzverträgen müssen künftig transparenter dargestellt werden. Entsprechende Vorgaben für die Betreiber legte nun die Bundesnetzagentur vor.

Verbraucher werden künftig einen besseren Überblick über ihre Mobilfunk- und Festnetzverträge mit einem Internetzugang erhalten. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Freitag für die Betreiber entsprechende Vorgaben. Danach müssen diese vor einem Vertragsschluss für jedes Produkt ein Informationsblatt in leicht zugänglicher Form bereitstellen. So ließen sich sowohl unterschiedliche Angebote eines Anbieters als auch Produkte anderer Betreiber miteinander vergleichen, erklärte der Präsident der Behörde, Jochen Homann.

Auf maximal einer Seite sollen alle wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte übersichtlich dargestellt werden. Dabei müsse das Blatt genaue Angaben machen über verfügbare Übertragungsraten, Vertragslaufzeiten, die Bedingungen für die Verlängerung sowie die Beendigung eines Vertrages. Auch die Kosten müssten genannt werden. "Die standardisierten Informationen schaffen eine völlig neue Form der Transparenz auf einen Blick", betonte Homann. Ab dem 1. Juli müssen alle Anbieter diese Informationsblätter bei der Vermarktung ihrer Produkte verwenden.

Die Verordnung sieht außerdem vor, Kunden auch während eines laufenden Vertrags transparent zu informieren. So müssen diese ab Dezember 2017 in den monatlichen Rechnungen unter anderem über das Ende der Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen informiert werden. Ein Anbieter muss sogar den letzten Kalendertag mitteilen, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern. Einen Anspruch haben Verbraucher darüber hinaus auf Informationen über "belastbare Messergebnisse" über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses. So werden die Unternehmen angewiesen, auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit hinzuweisen.

Quelle; Digitalfernsehen
 
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