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Hardware & Software Breitbandmessung: Neue Desktop-App veröffentlicht

Wir berichteten davon: Kunden haben ab heute bessere Rechte gegenüber ihren Internetprovidern. Liefern diese oft zu wenig Leistung, dann kann das monatliche Entgelt gekürzt werde, selbst Sonderkündigung könnte ein Thema sein. Wann konkret eine solche Abweichung im Festnetz vorliegt und zu einer Minderung oder einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, hat die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Allgemeinverfügung
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. Passend dazu wurde am heutigen 13. Dezember die neue und angepasste App „Breitbandmessung Desktop-App“ veröffentlicht –
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. Sie erinnert an eine in einen App-Rahmen gegossene Webseite, aber das ist ja erst einmal egal.

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Mit der Desktop-App stellt Ihnen die Bundesnetzagentur ein Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten zur Verfügung. Im Rahmen einer Messkampagne können Sie die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten Ihres Internetzugangs im Up- und Download ermitteln. Diese können Sie mit den vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten vergleichen. Insgesamt sind hierbei 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen. Zwischen den Messtagen ist ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag einzuhalten, darüber hinaus ist eine Verteilung der Messungen über den Messtag vorgesehen.

Quelle; caschy


Internetspeed-Messtool der Netzagentur startet heute

Der Download hakt, das Video stockt: Nicht immer ist das Internet so schnell, wie der Provider es versprochen hat. Verbraucher können in solchen Fällen künftig leichter den Preis mindern – mit dem richtigen Messtool.

Verbraucher können ab heute mit einem überarbeiteten Messtool der Bundesnetzagentur testen, ob ihr Internet daheim schlechter ist als vertraglich zugesichert. Sollten sie eine Diskrepanz feststellen, können sie ihre Monatszahlung an ihren Internetanbieter kürzen. Dafür sollten sie sich bei ihrem Provider melden. Ihnen steht auch ein Sonderkündigungsrecht zu.

Das neue Minderungsrecht ist Teil des novellierten Telekommunikationsgesetzes, das seit Anfang Dezember gilt. Verbraucher konnten zwar schon vorher bei schlechtem Internet auf Preisminderung pochen, hatten dabei aber eine schwache Position gegenüber dem Anbieter. Nun haben sie deutlich bessere Karten.

Genutzt werden muss die Desktop-App
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von der Bundesnetzagentur, der Computer muss mit einem LAN-Kabel mit dem Festnetz-Internet verbunden sein. Die App gab es schon vorher, ab Montag ist sie aber in einer erweiterten Fassung für das Minderungsrecht kompatibel.

Messtool an drei verschiedenen Tagen anwenden

Der Verbraucher muss 30 Tests an drei verschiedenen Kalendertagen durchführen, zwischen den Tagen muss jeweils mindestens ein Tag liegen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Es gibt weitere Vorgaben, die bei Nutzung der Desktop-App automatisch eingehalten werden. Am Ende steht ein Messprotokoll, das bei schlechtem Internet schwarz auf weiß die Defizite dokumentiert.

Internettarife enthalten ein Produktinformationsblatt, in dem der Anbieter die maximale und die minimale Übertragungsgeschwindigkeit sowie die normalerweise zur Verfügung stehende Datenrate angibt. Aus Sicht von Verbraucherschützern versprechen die Firmen in ihrer Werbung mitunter zu viel. Das Minderungsrecht könnte dazu führen, dass Internetprovider realistischere Angaben machen oder mehr Einsatz zeigen, um Anschlüsse zu verbessern, so die Hoffnung der Verbraucherschützer.

Aus der Telekommunikationsbranche kommt Kritik. Der Verband VATM weist zum Beispiel darauf hin, dass die im Netz üblichen Schwankungen nicht automatisch eine schlechtere Nutzungsmöglichkeit für den Verbraucher bedeuten – etwa wenn der nur Mails downloade oder Videos auch bei geringerer Bandbreite ruckelfrei funktionieren.

Quelle; digitalfernsehen
 
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