Ich möchte gerne den Festnetzvertrag meiner kürzlich verstorbenen Mutter kündigen. Die Rufnummer ist mir wichtig, diese möchte ich deshalb gerne in einen eigenen Vertrag übernehmen. Was muss ich dabei beachten?
Als Erbe können Sie den Festnetzvertrag und damit die Rufnummer übernehmen. Sie sollten aber auf keinen Fall versuchen, Kündigung und Portierung in einem Schritt zu erledigen. Bei einer Portierung müssen die Kundendaten beim alten und neuen Unternehmen identisch sein, und der neue Vertrag soll ja auf Sie lauten. Als Erstes sollten Sie deshalb den bestehenden Vertrag übernehmen, wozu Sie in der Regel einige Dokumente vorlegen müssen. Bei der Telekom läuft das unter dem Stichwort "Änderung der Vertragspartnerdaten".
Erst wenn das erfolgreich verlaufen ist und der Vertrag mit der Rufnummer auf Ihren Namen lautet, sollten Sie die Kündigung und Portierung anstoßen. Achten Sie dabei darauf, dass bei einer Portierung nicht nur der Name und das Geburtsdatum, sondern auch die Anschrift beim alten und neuen Anbieter genau übereinstimmen müssen. Bei Abweichungen wird der Auftrag abgelehnt.
Quelle: c‘t
Als Erbe können Sie den Festnetzvertrag und damit die Rufnummer übernehmen. Sie sollten aber auf keinen Fall versuchen, Kündigung und Portierung in einem Schritt zu erledigen. Bei einer Portierung müssen die Kundendaten beim alten und neuen Unternehmen identisch sein, und der neue Vertrag soll ja auf Sie lauten. Als Erstes sollten Sie deshalb den bestehenden Vertrag übernehmen, wozu Sie in der Regel einige Dokumente vorlegen müssen. Bei der Telekom läuft das unter dem Stichwort "Änderung der Vertragspartnerdaten".
Erst wenn das erfolgreich verlaufen ist und der Vertrag mit der Rufnummer auf Ihren Namen lautet, sollten Sie die Kündigung und Portierung anstoßen. Achten Sie dabei darauf, dass bei einer Portierung nicht nur der Name und das Geburtsdatum, sondern auch die Anschrift beim alten und neuen Anbieter genau übereinstimmen müssen. Bei Abweichungen wird der Auftrag abgelehnt.
Quelle: c‘t